Von Günter Bannas
Berlin, steht im Grundgesetz, sei die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. In diesen Wochen der Bekämpfung des Coronavirus aber klaffen Verfassung und Verfassungswirklichkeit auseinander. „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“, heißt es ebenfalls in der Verfassung. Unterschiede in Theorie und Praxis auch dort: Die Bundesländer machen von der Ausnahmemöglichkeit „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“ Gebrauch – nach je eigenem Bedarf. Weiterlesen
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