Am 24. April 1915 begann in der Türkei der Völkermord an den Armenier/innen. Dieser Tag ist in Armenien und in der armenischen Diaspora ein Trauertag, der Genozid-Gedenktag. Auch wenn das Ereignis bereits 110 Jahre zurückliegt, hat das Gedenken daran immer noch eine besondere Bedeutung und Berechtigung. Erstens leistet die Türkei unermüdlich Widerstand gegen die Bezeichnungen Völkermord bzw. Genozid für die damalige Verfolgung und Ermordung. Zweitens war dieses Ereignis Anlass für die juristische Definition des Begriffs ‘Völkermord’ und für die Verabschiedung der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords im Jahre 1948 (in Kraft getreten 1951). Weiterlesen
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