Kirchliches Arbeitsrecht — Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung
(eugh/pm) Allein wegen ihres Kirchenaustritts dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht kündigen – wenn die Kirchenmitgliedschaft keine berufliche Voraussetzung für ihre konkrete Tätigkeit ist. Das hat jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. In dem konkreten Fall ging es um eine Sozialpädagogin, die jahrelang für einen katholischen Träger in der Schwangerschaftsberatung gearbeitet hat. Weiterlesen

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