Gegen den Bundespräsidenten
Am 10. Juli 2023 stellte ein Bonner Bürger Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dort heißt es in § 20a: „(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält, 2. einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder 3. eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung fördert.“ Weiterlesen
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