Staatsanwaltschaft hat bei Gesichtserkennungssystem gegen Datenschutzrecht verstoßen

Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert die Staatsanwaltschaft, weil sie mehrfach ein Gesichtserkennungssystem im öffentlichen Raum eingesetzt hat. Dafür gebe es keine geeignete Rechtsgrundlage.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bereits mehrmals auf Gesichtserkennungssysteme zurückgegriffen. Bis August 2024 gab es sechs Verfahren, bei denen ein biometrischer Abgleich von Bildern aus dem öffentlichen Raum erfolgte, wie durch eine parlamentarische Anfrage herausgekommen war. Weiterlesen