Am 23. Februar, bei der nächsten Bundestagswahl, wird es einen neuen Rekord an Wähler/innen mit doppelter Staatsangehörigkeit geben. Vor acht Monaten ist nämlich das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Der zentrale Punkt ist die Neuregelung der Mehrstaatlichkeit. Wer nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erhält, muss seine bisherige nicht aufgeben. Außerdem wurde die Liste der Tatbestände reduziert, aufgrund derer die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden kann. Weiterlesen