Vor wenigen Tagen sind wesentliche Verschärfungen des Infektionsschutzrechts vom Bundestag in Kraft gesetzt worden, deren Auswirkungen auf die Bürgerrechte noch nicht absehbar sind, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kürzlich erläutert hat. Bundesgesundheitsminister Spahn hat scheinbar vorläufig die Absicht vertagt, die Ortung von Mobiltelefonen als Mittel zur Ermittlung von Infizierten und ihren Kontaktpersonen in das “Corona-Paket” aufzunehmen. Verfassungsrechtliche Bedenken, die Einsprüche von Datenschützern und die Eilbedürftigkeit haben dies vorerst bewirkt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Weiterlesen
Letzte Kommentare