Im 75. Jahr des Grundgesetzes kann es nicht schaden, den einen oder anderen Artikel unserer Verfassung zu zitieren: Artikel 5 Absatz 1 :  (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Bayern sieht das anders. Gestern hat Markus Söder verkündet, dass das “Gendern” in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden amtlich verboten sei. Eine Zensur findet ab sofort statt. Weiterlesen