Am 24. Juni 2022 startete der Bundestag die Neuregelung der Sterbehilfe. Seit 2015 bedrohte § 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung mit einer Höchststrafe von drei Jahren Haft. Straffrei blieb, wer nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des Betroffenen ist oder ihm nahesteht. Der Gesetzgeber wollte damit der Aktivität von Sterbehilfevereinen entgegentreten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht am 26.2.2020 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Weiterlesen
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