Am 24. Juni 2022 startete der Bundestag die Neuregelung der Sterbehilfe. Seit 2015 be­drohte § 217 StGB die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttö­tung mit einer Höchststraf­e von drei Jahren Haft. Straffrei blieb, wer nicht geschäftsmä­ßig handelt und entweder An­gehöriger des Betroffenen ist oder ihm na­hesteht. Der Ge­setzgeber wollte damit der Aktivi­tät von Sterbehilfevereinen entgegentre­ten. Diese Rege­lung hat das Bundesverfassungs­gericht am 26.2.2020 wegen Verfas­sungswidrigkeit auf­gehoben. Weiterlesen