Beueler-Extradienst

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Schlagwort: Verursacherprinzip

Fußballindustrie muß für Sozialschäden haften

Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung des Verursacherprinzips. Der Fußballkonzern DFL, desen kommerzielle Bundesliga- und Championsleague- Unternehmen unter Führung von Bayern München und Borussia Dortmund, Limonade Leipzig, Gerhard Schröder 05, Glyphosat Leverkusen, VW Wolfsburg, Mercedes Stuttgart und vielen anderen Konzernappendizes es seit Mitte der 80er Jahre gewöhnt waren, dass Gewinne=Einnahmen aus Reklame und Medien privatisiert und Verluste = prügelnde Holigans und zertrümmerte (Straßen-)Bahninfrastruktur oder gar lebensgefährliche Attacken wie die Kölner Randalierer auf einen Bus der Mönchengladbacher – oder umgekehrt, egal – sozialisiert, d.h. von der Allgemeinheit getragen werden, könnten damit vorbei sein. Weiterlesen

Muss Dobrindt ins Gefängnis?

Natürlich nicht – im Gegenteil, er hält sich selbst noch für einen der besten Minister, die die CSU je hatte, Horst Seehofer findet das prima und das kann er auch, denn Presse und Opposition machen ihm das Leben wirklich leicht. Drei Beispiele, die manch ein anderer Minister politisch nicht überlebt hätte, sitzt er nicht nur locker aus, muss sich nicht rechtfertigen, wird nicht angegriffen, obwohl der Wahlkampf in seine “heiße Phase” tritt, weht höchstens ein laues “Berliner Lüftchen”.

Da ist zum einen die Autobahnaffäre. Sechshundertfünfzig Millionen will ein Konsortium aus Firmen von Dobrindt haben, weil diese Mehrkosten beim privat finanzierten Ausbau der Autobahn A1 angefallen sind und die privaten Investoren vor der Insolvenz stehen. Warum überhaupt in Zeiten der Niedrigzinspolitik und überquellender Staatsfinanzen so ein Projekt in Public-Private-Partnership vergeben wurde, ist kaum zu erklären. Private Investoren bekommen nämlich das Geld nicht billiger, sondern teurer als der Staat, müssen einen eigenen Apparat vorhalten und die sogenannten “Vertragskosten” wieder hereinbringen, die allein durch die privatwirtschaftliche Abwicklung zusätzlich entstehen. Und sie wollen noch Gewinn machen – also von vorherein ein Unternehmen, das sich für die Steuerzahlerin gar nicht rechnen kann. Dazu kommt noch, dass der Bund, wenn der Investor pleite geht, für die Kosten ohnehin aufkommen muss. Es gibt also keinen Vorteil für die öffentliche Hand und wer den Straftatbestand der Veruntreuung kennt, Weiterlesen

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