Von Andreas Zumach

Am Montag (23. Januar) beginnen in der kasachischen Hauptstadt Astana neue Syrienverhandlungen unter gemeinsamer Schirrmherrschaft von Rußland, der Türkei und Iran. Was bei diesen Verhandlungen rauskommen soll und kann, ist völlig offen. Die drei Schirmherren gaben keine Verhandlungsziele bekannt. Für die von der UNO vermittelten und zunächst gescheiterten Genfer Syriengesprächen des letzten Jahres existierte hingegen ein im November 2015 von allen äußeren Akteuren des Konflikts – Rußland, USA, Iran, Saudiarabien, Türkei, Katar und Irak sowie der Arabischen Liga und der EU – vereinbARTEr und vom UNO-Sicherheitsrat abgesegneter Verhandlungsplan mit konkreten Zielen und Fristen: landesweiter Waffenstillstand und ungehinderte humanitäre Versorgung aller notleidenden Menschen; Vereinbarung einer aus Vertretern der Regierung Assad und der Opposition gebildeten Übergangsregierung in Damaskus; Ausarbeitung einer neuen Verfassung und ihre Verabschiedung durch eine Volksabstimmung; und spätestens im Sommer 2017 Neuwahl von Parlament und Präsident. Alle wesentlichen Streitfragen, die zum Mißerfolg dieses Verhandlungsansatzes und zur vorläufigen Aussetzung der Genfer UNO-Gespräche führten, sind weiterhin ungelöst.

Wie erst Mitte Januar bekannt wurde, hatte der russische Präsident Putin bereits am 30. Dezember auch die Regierung seines neuen US-amerikanischen Amtskollegen Trump nach Astana eingeladen. Diese Einladung hatte Moskau offensichtlich nur mit der Türkei abgesprochen. Die iranische Regierung äußerte erhebliche Bedenken nach Bekanntwerden der Einladungs Putins an die Trump-Administratiion gegen eine Beteiligung der USA. Ob Washington Vertreter nach Astana schicken wird, war auch am Tag nach der Amtseinführung von Trump unklar. Putins Einladung an seinen neuen US-Amtskollegen erfolgte an dem Tag, als nach der Rückeroberung der Stadt Aleppo durch syrische Regierungstruppen zumindest in weiten Teilen des Landes eine von Moskau, Ankara und Teheran vermittelte Waffenruhe in Kraft trat. Diese gilt allerdings nicht für den sogenannten „Islamischen Staat“, den syrischen Al-Kaida-Ableger „Fatah-al-Sham” sowie für „andere dschihadistische Terrorganisationen”. Zwei Wochen wurde die Waffenruhe weitgehend eingehalten. Seit Mitte Januar nehmen die Gefechte allerdings wieder zu. Insbesondere in der nordwestlich an der Grenze zur Türkei gelegenen Provinz Idlib, in die Ende Dezember die meisten aus Aleppo vertriebenen Rebellenkämpfer zogen, sowie östlich von Damaskus und in anderen Gebieten innmerhalb des westlichen Drittels Syriens, die weiterhin unter Kontrolle oppositioneller Milizen und/oder terroristischer Gruppen wie der „Fatah -al-Sham“ sind.

Zum Teil wurden diese Kämpfe von syrischen Regierungstruppen initiiert in dem offensichtlichen Bestreben auch alle anderen noch in feindlicher Hand befindlichen Regionen zurück zu erobern. Diese Absicht hatte Präsident Assad nach dem militärischen Sieg in Aleppo angekündigt. Zum Teil ging die militärische Initiative aber auch von oppositionellen Milizen, die damit entweder die Verhandlungen in Astana torpedieren oder aber ihre Teilnahme erzwingen wollen. Denn die zentrale Streitfrage ist nach wie vor, welche Gewaltakteure auf dem Schlachtfeld Syrien an politischen Verhandlungen über die Zukunft des Landes beteiligt und in Vereinbarungen über eine Waffenruhe eingebunden werden soll, wer als „legitime Opposition” gilt und wer als „Terrorgruppe“, die auch weiterhin militärisch zu bekämpfen ist. Im Zentrum dieses Streites stehen die beiden militärisch stärksten Rebellengruppen „Islamische Armee“ und „Islamische Initiative der freien Männer der Levante“, die wegen ihrer engen ideologischen und operativen Verbindungen zum syrischen Ak-Kaida-Ableger als „Terroristen“ eingestuft werden, von Saudi Arabien, der Türkei sowie bislang auch den USA hingegen als „legitime Opposition“ betrachtet und unterstützt werden. Zwar werden die USA, wie vom neuen Präsidenten Trump angekündigt, diese Unterstützung möglicherweise demnächst einstellen. Von der Türkei und Saudiarabien gibt es allerdings bislang keine entsprechenden Signale. Die Regierung Erdogan hat ihrerseits – wie bereits im Vorfeld der Genfer UNO-Gespräche vom Frühjahr 2016 – dafür gesorgt, daß die syrischen Kurden und insbesondere die von Ankara als „Terroristen ähnlich dem IS“ eingestufte „Partei der demokratischen Union“ (PYD) nicht nach Astana eingeladen wurden.

Eine weitere zentrale Streitfrage, die wesentlich zur Aussetzung der Genfer UNO-Gespräche im April letzten Jahres nach drei völlig ergebnislosen Runden beitrug, ist die künftige Rolle von Assad. Bislang verlangte die Opposition geschlossen den Rücktritt Assads spätestens beim Amtanstritt einer Übergangsregierung in Damaskus. Nach den mit Rußlands militärischer Unterstützung erzielten Erfolgen seiner Streitkräfte in Aleppo und anderen Regionen im westlichen Drittel des syrischen Staatsgebietes, dürfte Assad noch weniger als bereits während der UNO-Gespräche bereit sein, ernsthaft über die Etablierung einer Übergangsregierung und die Modalitäten für seinen Amtsverzicht zu verhandeln. Er sieht sich in dieser Haltung von den Regierungen in Moskau und Teheran unterstützt, auch wenn diese sich zumindest bislang noch offiziell zu dem oben skizzierten Verhandlungsplan vom November 2015 bekennen. Rußland und Iran hängen zwar nicht auf Dauer an der Person Assad, wollen aber eine Regierung in Damaskus, die ihre Interessen schützt. Und derzeit sieht man in Moskau und Teheran (noch) keine personelle Alternative zu Assad. Schließlich schwächte auch die türkische Regierung von Präsident Erdogan ihre ursprünglich ultimative Forderung nach einem Rücktritt Assad in den letzten Monaten immer weiter ab. Am Freitag erklärte der türkische Vize-Ministerpräsident Mehmet Simsek, sein Land müsse realistisch sein und könne nun nicht mehr auf einem Ende des langjährigen syrischen Bürgerkriegs ohne Assad bestehen.

Trotz dieser für die innenpolitischen Gegner Assads widrigen Ausgangslage hat sich der „Hohe Verhandlungsrat“ (HNC) diverser, überwiegend islamistischer Rebellengruppen, der im Dezember 2015 im Vorfeld der Genfer UNO-Gespräche auf Betreiben der saudischen Königshausdikatur in Riad etabliert wurde, zur Teilnahme an der Konferenz in Astana bereit erklärt. Nach den militärischen Niederlagen der letzten Monate blieb dem HNC auch kaum eine andere Wahl. Das erste und bislang einzig öffentlich erklärte Verhandlungsziel des HNC ist die vollständige Einhaltung der Waffenruhe und die ungehinderte humanitäre Versorgung aller notleidenden Menschen in Syrien. Laut Mitteilung der humanitären Organisationen der UNO vom letzten Montag sind in Syrien weiterhin 15 Orte mit rund 500.000 Einwohnern- darunter 300.000 Kinder – vollständig belagert und von der Aussenwelt abgeschnitten. Einige bereits seit 2014. Für 13 dieser Belagerungen sind die syrischen Regierungstruppen verantwortlich. Weitere fünf Millionen Menschen leben in Regionen, die wegen Behinderungen durch die eine oder andere Konfliktpartei für die humanitären Organisationen der UNO weiterhin „schwer zugänglich“ sind.

Ansonsten setzt das Oppositionsbündnis auf die Wiederaufnahme der Genfer UNO-Gespräche, die Vermittler Staffan de Mistura für den 8. Februar angekündigt hat. Ob die syrische Regierung eine Verhandlungsdelegation nach Genf schicken wird, ist noch völlig offen und dürfte wesentlich davon abhängen, ob und wie stark sie dazu von Moskau und Teheran gedrängt wird und wie die Konferenz in Astana verläuft. Es wäre schon ein Erfolg, wenn dort Maßnahmen vereinbart werden, die zur vollständigen Einhaltung der Waffenruhe führen und endlich auch zur Aufhebung aller Belagerungen und sonstigen Behinderungen für die humanitäre Versorgung der Bevölkerung.

Aktualisierte Fassung eines Artikels, der zuerst im FREITAG vom 20.1.2017 erschienen ist.

Update d. Red. 23.1.: Ergänzend dazu das Interview von SWP-Direktor Volker Perthes heute morgen im Deutschlandfunk.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.