von Katja Dörner MdB und Tim Achtermeyer, Stadtverordneter

Die Idee der Bekenntnisgrundschule ist ein Relikt vergangener Zeiten. Sie entstammt der Vorstellung einer religiösen Homogenität im christlichen Sinne und einer Dualität der Konfessionen. Während selbst in tiefschwarz regierten, katholisch geprägten Bundesländern wie Bayern konfessionelle Grundschulen der Vergangenheit angehören, sind sie in Nordrhein-Westfalen fester Bestandteil der kommunalen Schullandschaft. Dabei ist die pädagogische Arbeit an den Schulen längst weiter als die Struktur. Es war gelebte Praxis, dass nicht die Konfession über die Aufnahme an den Schulen entscheidet, sondern in den meisten Städten galt: Kurze Beine, kurze Wege – Kinder sollten es nicht weit bis zur Schule haben. Moderne Bildung ist auch immer das Kennenlernen des „Neuen“. Inklusion im erweiterten Sinne ist nicht nur das gemeinsame Lernen und Leben von Kindern mit und ohne Behinderung, sondern das Zusammenkommen von Kindern der verschiedensten Kulturen, Religionen, Konfessionen und Milieus. Vielfalt macht Kinder stark.

Im kommenden Schuljahr kann es in Bonn passieren, dass Nachbarskinder nicht gemeinsam in die Grundschule eingeschult werden können – weil eines katholisch ist, das andere einer anderen oder keiner Religion bzw. Konfession angehört. Bekenntnisgrundschulen, ob katholisch oder evangelisch, werden zu einhundert Prozent staatlich finanziert; Träger ist die Kommune. Trotzdem müssen die Kinder der Konfession der Schule seit diesem Schuljahr bevorzugt aufgenommen werden; das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster im März 2016 ausdrücklich entschieden. Nicht nur für uns ein höchst problematischer Zustand. Dass auch Schulleitungen von Bekenntnisgrundschulen nicht glücklich über dieses Urteil sind, ist schließlich ein offenes Geheimnis. Auch an Gemeinschaftsgrundschulen werden die Kinder „auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen“ – so heißt es in Artikel 12 Abs. 6 der Landesverfassung. Aber eben gemeinsam und nicht nach Konfessionen bzw. Religionszugehörigkeit getrennt.

Auch die Lehrkräfte und die Schulleitung an Bekenntnisgrundschulen müssen dem jeweiligen Bekenntnis angehören. In Bonn sind beispielsweise zwanzig der 49 Grundschulen Bekenntnisgrundschulen. Konfessionslose Lehrkräfte können an diesen Schulen nicht unterrichten. Dies schränkt die Berufsausübung dieser Lehrkräfte massiv ein – aus unserer Sicht steht das im Widerspruch zum Antidiskriminierungsgesetz und zum Lehrerkollegium, das die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln sollte.

Das Beispiel Bonn zeigt, dass wir Wege finden müssen, die staatlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln – Grundschulen sollen Schulen für alle Kinder sein, egal welche Konfession.
Das Thema ist bereits seit einiger Zeit auf der politischen Agenda. Die rot-grüne Landesregierung hat es auf Initiative der Grünen 2015 erleichtert, Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Das hierfür erforderliche Quorum wurde von einer zweidrittel zu einer einfachen Mehrheit verringert. Ein wichtiger, aber keineswegs ausreichender Schritt. An der Abstimmung sind bisher nur die Eltern der an der Schule befindlichen Kinder beteiligt. Die Eltern eventueller zukünftiger Schülerinnen und Schüler spielen keine Rolle. Dies verzerrt das Meinungsbild und macht eine Umwandelung eher unwahrscheinlich. Die beste Lösung wäre eine Änderung der nordrhein-westfälischen Landesverfassung, denn dort sind die Bekenntnisgrundschulen leider immer noch verankert. Im Landtagswahlprogramm für die Wahl im Mai sprechen sich die nordrhein-westfälischen Grünen für eine solche Verfassungsänderung aus. Wir fordern daher auch CDU, SPD und FDP auf, sich für eine solche Verfassungsänderung stark zu machen und dies nicht zur Verhandlungsmasse anderer politischer Themen zu machen.

Sollte das nicht geschehen, ist es aus unserer Sicht nötig, die Landesgesetzgebung in der Abstimmungsfrage neu zu gestalten. Eltern von potentiell, zukünftigen Schüler*innen müssen bei der Abstimmung beteiligt werden. Eltern von Kindern in der vierten Klasse, die das Abstimmungsverhalten nicht mehr tangiert, dürfen aus unserer Sicht nicht in das Quorum eingerechnet werden. Bei Schulen, die den Charakter einer Gemeinschaftsgrundschule haben, muss dann der Schulträger die Initiative der Abstimmung einleiten, um den Eltern die Rolle des „schwarzen Peters“ zu ersparen.

Die von Eltern initiierten Umwandlungsverfahren wie aktuell beispielsweise an der Bonner KGS Buschdorf bedürfen politischer Unterstützung. Andere Schulen und Elternpflegschaften sollten die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen. Eine Grundschule, die allen Kindern offen steht ist fällig. Die Umwandlung der Bekenntnisgrundschulen ist überfällig.

Katja Dörner ist Mitglied des Bundestages, Tim Achtermeyer ist Stadtverordneter und Vorsitzender des Schul-Ausschusses, bei B90/Die Grünen.

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