Diese Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des § 114 StGB, des sogenannten „Gestzes zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften“ im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Dieser Gesetzentwurf ist ein rechtspolitischer Skandal und eines sozialdemokratischen Justizministers unwürdig. Denn er ist eine Rolle Rückwärts in der Rechtspolitik zurück zum autöritären Staatsverständnis des 19.Jahrhunderts, als Majestätsbeleidigung und die Beleidigung der Staatsmacht noch unter Strafe standen.

Er widerspricht zudem gleich zwei Prinzipien des Grundgesetzes – der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und dem Auftrag des Artikels 1, dass alle Staatsgewalt die Bürgerrechte zu achten und zu schützen hat. Dies stellt er ein Stück auf den Kopf. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind Bürgerrechte – sie schützen die Bürgerin vor dem Staat und ziehen damit die Konsequenz aus den dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte: Nicht die Staatsmacht ist Selbstzweck, sondern die Staatsdiener unterliegen den Grundrechten, die sie zu schützen haben. Es gibt keinerlei Veranlassung, Vollstreckungsbeamte privilegiert durch das Strafrecht zu schützen. In der Praxis gibt es ohnehin keine „Waffengleichheit“ bei Auseinandersetzungen zwischen Bürger und Staat. Es gibt nur in bestimmten Situationen zu wenig Polizei. Aber dieser Mißstand lässt sich nicht mit dem Strafrecht korrigieren, sondern bedarf der Investition in besser ausgebildete und mehr Polizistinnen und Polizisten. Die hat übrigens – ganz nebenbei – in Nordrhein-Westfalen die Schwarz-Gelbe Koalition zwischen 2005 und 2010 an stärksten abgebaut. Aber zurück zum Übeltäter, zu Heiko Maas.

Bereits bisher ist es in der Praxis so, dass der strafbare „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ein Straftatbestand ist, der nicht selten zum Tragen kommt, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgern und Polizei ausgetragen werden. Wenn zum Beispiel bei Demonstrationen wegen eines „Widerstands“ ermittelt wird, glauben die Gerichte erfahrungsgemäß erst einmal den Aussagen der Polizei. Mit der nun von der großen Koalition eingebrachten Norm würde ein folgenloser Schubser gegen einen Polizisten härter bestraft, als ein gezielter Faustschlag gegen einen Menschen ohne Uniform – auch wenn dieser Verletzungen davonträgt. Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzentwurfs weisen darauf hin, dass es eine „ständige“ oder „dramatische“ Zunahme von Gewalt gegen Polizeikräfte schlicht nicht nachweisbar gibt. Es handelt sich schlichtweg um eine Jahrelange Kampagne nicht zuletzt von zweifelhaften „Polizeigewerkschaftlern“ wie etwa dem DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt, über dessen Buch der Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer kürzlich schrieb: „Meint der Autor ernst, was er schreibt? Ist er überzeugt, einem Staat zu dienen, der ‚kein Rechtsstaat“ ist und der ‚mit demokratischer Kultur nichts gemein hat‘?”

Auf derartige Stimmungsmache und Behauptungen begründet Heiko Maas seinen Gesetzentwurf – sozialliberale Rechtspolitiker wie Gustav Heinemann, Prof. Ulrich Klug und der kürzlich verstorbene Horst Ehmke müssten sich im Grab herumdrehen. „Tatsächlich zeigen die Fallzahlen der polizeilichen Kriminalstatistik, genau das Gegenteil“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein Franziska Nedelmann. Bundesweit gehen die Fallzahlen für „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ seit 2008 deutlich zurück. Dies unterstreicht auch der eher konservative Deutsche Richterbund: „Die Erweiterung des besonders schweren Falles in § 113 Absatz 2 Nr. 1 StGB-E auf die Fälle, in denen der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug ohne Verwendungsabsicht bei sich führt, wird nicht unterstützt. Soweit nun ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll, der unabhängig von Vollstreckungshandlungen tätliche Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte unter Strafe stellt, besteht nach Ansicht des Deutschen Richterbundes hierfür kein Erfordernis.“ Und zum neuen Straftatbestand des §114 StGB sagt er: „Durch den Wegfall eines Bezuges zu einer Vollstreckungshandlung soll nunmehr der Anwendungsbereich erweitert werden. Zuletzt hat die Bundesregierung dies im Jahr 2011 abgelehnt… Vor fünf Jahren erst wurde der Strafrahmen des § 113 StGB verschärft. Hintergrund war damals eine erhebliche Steigerung der Vorfälle; eine weitere eklatante Steigerung der Fallzahlen ist nicht ersichtlich. Ein sachlicher Grund für eine erneute Strafschärfung ist daher aus Sicht des Deutschen Richterbundes nicht gegeben.“

Das aber scheinen Sozialdemokraten im Wahlkampfmodus nicht wahrnehmen zu wollen. Sie stellen damit wiederholt unter Beweis, dass Bürgerrechte nicht ihr Ding sind und ihnen die Rechtstaatlichkeit nicht allein und schon gar nicht in großen Koalitionen überlassen werden darf. Wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung, wo Heiko Maas nach kurzer Zeit der Bedenken letztendlich umgefallen ist, hat er vor autoritären Linie seines Koalitionspartners De Maizière kapituliert. Warum, so fragt man sich, kann dieser Mann keine klare Linie durchhalten? Weil mit Sozis keine liberale Rechtspolitik zu machen ist. Wenn Gewerkschafter Beifall klatschen, werden Verfassungsprinzipien schnell zum Opfer der Opportunität. Damit wird die SPD den Höhenflug des Kandidaten Schulz zu keinem nachhaltigen Erfolg ummünzen können. Schade eigentlich.

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Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net