In der Bielefelder “Hechelei” wurden gestern die “Big Brother Award” Preise von einer Jury verliehen, der unter anderem Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Professor Dr. Peter Wedde von der Europäischen Akademie für Arbeit in Frankfurt, Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Rena Tangens von Digitalcourage e.V. angehören. Auch der Chaos Computer Club und Thilo Weichert, ehemaliger Datenschützer aus Schleswig-Holstein waren unter den Laudatoren. Der Preis wird Institutionen und Personen verliehen, die durch Datensammlung und Überwachung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefährden. Preisträger 2017 sind in den Kategorien “Arbeit” ein Hersteller von metergenauer Überwachungstechnik für Briefzusteller, die Technische Universität und die Ludwig-Maximilians-Universität München für ihre Zusammenarbeit mit einem Bildungsanbieter, der sensible Studierendendaten in den USA speichert und vermarktet. In der Kategorie “Verbraucherschutz” eine Firma, die “Data Mining” betreibt, um “Preisakzeptanzschwellen der Verbraucher auszutesten” sowie die türkisch-islamische “DITIB” für die Spitzeltätigkeit ihrer Imame gegen mutmaßliche “Gülen-Anhänger” in den Moscheen.

Wichtigster Preisträger aus der Wirtschaft war in diesem Jahr der IT-Unternehmensverband BITKOM, den die Laudatorin Rena Tangens als “Tarnorganisation US-amerikanischer Datenkonzerne” bezeichnete. Der BITKOM rede über den Datenschutz laut Zitaten als “passt nicht in die heutige Zeit”, sei “veraltet”, “analog”, “letztes Jahrhundert”, “überreguliert” und “nicht mehr zeitgemäß”. Hier bestimme offensichtlich, so die Laudatorin, das Sein das Bewusstsein: Einbrecher seien auch der Meinung, dass das Eigentum überholt sei! Der BITKOM, so Tangens, propagiere “Datenreichtum” statt “Datensparsamkeit” und will die “Zweckbindung” – ein verfassungsrechtliches Prinzip des Datenschutzes – aufheben bzw. durch “Datenvielfalt” oder “Datenreichtum” ersetzen oder ergänzen. BITKOM propagiert “Datensouveränität” statt Datenschutz. Wer “Datensouveränität” propagiere, so halten die Bürgerrechtler dagegen, wolle in Wirklichkeit, dass Datenkraken vor den Grundrechten der Verbraucher geschützt werden sollten.

So betrachte man die Daten der Bürger als “Rohstoff des 21. Jahrhunderts”. “Wir wollen kein Supergrundrecht auf Datenschutz” – zitierte Tangens den BITKOM-Präsidenten und kritisierte, dass auch Kanzlerin Merkel den Konzernen inzwischen freie Fahrt für den “Big-DATA-Deal” gebe. Sigmar Gabriel (SPD) habe als Wirtschaftsminister “Datenschutz ist überholt” propagiert, Alexander Dobrindt (CSU) sage “Übergroßer Datenschutz sei kontraproduktiv” und zitierte Bundesinnenminister De Maiziere (CDU) mit den Worten: “Wenns wir nicht machen, machen es andere.” – ein Argument, so die Kritiker, mit dem man auch Zuhälterei, Drogenhandel und Waffenhandel und andere verwerfliche Tätigkeiten begründen könne. Wie weit der Einfluss des BITKOM heute schon geht, zeige das Statement eines BITKOM-Lobbyisten bei der Anhörung zum E-Government-Gesetz im Bundestag: “Was soll ich denn gegen ein Gesetz sagen, das ich selbst geschrieben habe” habe der wohl triumphiert.

Es gehe in Wirklichkeit um die Enteignung der Bürger von ihren Daten und damit von ihren Entscheidungen und ihrer Selbstbestimmung. Damit aber, so Tangens zerrütteten die Lobbyisten des BITKOM das Vertrauen in deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Sie verschafften durch ihren Kurs den US-amerikanischen Datenkraken Vorteile, denn wenn auch nur 8% Mitglieder des BITKOM aus den USA kommen, prägen sie doch mit Amazon, Apple, Cisco, Ebay, Facebook, Google, IBM, Intel sowie Microsoft, Paypal, und andere US-Datenkraken wie, PWC, und der Taxi-Deregulierer Uber entscheidend dessen politische Linie. “Entmachten Sie die US-Konzerne in ihrem Verband und hören Sie auf, gegen den Datenschutz zu quengeln!” rief Tangens und an die Bundesregierung gerichtet: “Hören Sie auf, den quengelnden Kindern des BITKOM ständig nachzugeben.” Der so gescholtene Branchenverband nahm den Preis “gerne” per Videobotschaft an und versicherte, dies zum Anlass zu nehmen, intensiver miteinander zu diskutieren. Weniger dialogbereit zeigte sich die “DITIB” und kündigte postwendend an, wegen der Preisverleihung nach § 186 StGB Anzeige wegen “übler Nachrede” stellen zu wollen.

Zwei konkrete Profiteure des propagierten “Datenreichtums” wurden ebenfalls mit dem Negativpreis ausgezeichnet. So die “Prodsys AG” für die Herstellung einer Software, die in Echtzeit während des Online-Kaufs austestet, wieviel Geld Verbraucher durchschnittlich bereit sind, für Waren auszugeben, um den im Internet angezeigten Preis möglichst nach oben anzupassen. Dabei nutzen die Algorithmen das Wissen aus Kundenkarten und Rabattsystemen zur Ausspähung. Ferner, welche Geräte die Online-Käufer nutzen und nennt das Ganze “dynamic prizing”. Folge: Wer vom teuren MAC-Notebook oder vom neuen iPhone aus eine Reise bucht, zahlt höhere Preise, als der Besitzer des alten abgewanzten Rechners mit Windows XP oder der Sohn mit seinem billigen Huawei-Smartphone und Android-Software. “Wenn Sie im Web einkaufen, sehen Sie die Oberfläche, die für Sie programmiert wurde, ihr Nachbar aber eine andere und unter dieser Oberfläche laufen ausgeklügelte Prozesse, um Sie abzuzocken und herrscht das Händereiben des Online-Handels, der durch solche Maßnahmen Milliarden scheffelt.” so der Laudator Paddeluun. Mit Wettbewerb und Preisvergleich auf Augenhöhe habe das nichts mehr zu tun.

Im Bereich “Arbeit” ist die Berliner PLT GmbH für ihren “Personal Tracker” ausgezeichnet worden. Dieses unscheinbare, kleine Gerät zeichnet mit Hilfe von GPS-Empfang, GSM-Mode und internem Speicher minuten- und metergenau die Wege und Aufenthaltsorte von “Außendienstmitarbeitern” auf. Gemeint sind vor allem Zeitungsboten, Briefausträger, Reklameausträger und Wachdienstmitarbeiter. Diese können beobachtet werden, wo sie sich wie schnell bewegen, wo sie verweilen oder eine Pause machen. Denn, so behauptet die Firma wahrheitswidrig auf ihrer Homepage, insbesondere das Mindestlohngesetz mache es in vielen Branchen notwendig, Arbeitszeiten der Mitarbeiter minutengenau zu dokumentieren, aufzuzeichnen und für Prüfungen durch den Zoll 10 Jahre lang zu speichern. Diese Behauptung sei, so Laudator Prof. Wedde, “eine echte Fake News.” Die Online-Ortung sei dagegen nur in wenigen Ausnahmefällen z.B. bei gefüllten Geldtransportern oder Feurwehrleuten während des Einsatzes zulässig und sonst schlicht rechtswidrig und im übrigen menschenunwürdig.

Dazu ein Kommentar des Autors:

Die diesjährige Preisverleihung des Negativpreises “Big Brother Award” lenkt den Blick auf eine Entwicklung, die wichtige Eckpfeiler unserer Verfassung und unserer Wirtschaftsordnung gefährdet. Da ist zum einen der Frontalangriff wirtschaftlicher Interessen auf das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung, das sich aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes ableitet und auf die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Datenschutzgrundverordnung. Das bedeutet, dass ich als Kunde und Verbraucher selbst bestimmen kann, wem ich zu welchen Zwecken meine Daten überlasse, einen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung meiner Daten habe. Die Prinzipien Datensparsamkeit und Zweckbindung sind die Voraussetzung, um dieses Recht wahrzunehmen zu können. Es ist heute gleichbedeutend mit dem Eigentum an den persönlichen Daten. Diese Daten sind in der Tat wertvoll für diejenigen, die sie unbegrenzt sammeln und auswerten können. Deshalb wollen Unternehmen sich diese Daten unter der Überschrift “Big Data” möglichst billig, leicht und umfassend aneignen. Viele Unternehmen halten sich an bestehendes Recht. Die europäischen Automobilhersteller und Zulieferer haben sich in einer Vereinbarung mit den Aufsichtsbehörden auf Datenschutzregeln geeinigt. VISA hat die EU- Datenschutzgrundverordnung zur Leitlinie für den Datenschutz weltweit akzeptiert und viele Mittelständler vertrauen auch aus Wettbewerbsgründen auf das europäische Recht. Dies ist eine gute Grundlage, um dem europäischen Wirtschaftsraum sichere Regeln zu geben und Verbraucher vor Datenkraken zu schützen, Vertrauen zu gewinnen und zu bewahren.

US-Datenkraken wie Google, Facebook, Amazon und co. scheren sich seit Jahren nicht um Datenschutzgesetze. Sie beschäftigen hunderte von Anwälten und Lobbyisten, um den Datenschutz auszuhebeln, haben versucht, die EU-Datenschutzverordnung zu verwässern, was politisch wegen der zeitgleichen Veröffentlichungen Edward Snowdens mißlang. So wurde die EU-Datenschutzverordnung erarbeitet, die hohe Strafen für Datenschutzverstöße vorsieht. Wenn sich nun der BITKOM daran macht, die Eckpfeiler dieser Verordnung zu schleifen und mit windigen Begriffen wie “Datenreichtum”, “Datenvielfalt” und “Datensouveränität” Verwirrung stiftet, ist das nicht nur ein Angriff auf Bürgerrechte und Rechtstaatlichkeit – sondern auch auf den fairen Wettbewerb. Und deutet in der Tat darauf hin, dass US-Konzerne den BITKOM instrumentalisieren wollen. Denn je mehr der Händler zum Beispiel beim Online-Einkauf über den potenziellen Käufer weiss, über seine Kaufkraft, Bonität, Interessen und Gewohnheiten, seine Schwächen und Leidenschaften, desto zielgenauer kann er den Preis der Ware oder Dienstleistung in die Höhe treiben.

Mit sozialer Marktwirtschaft, Verhandlung auf Augenhöhe und fairem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun. Denn nur die großen Datenkraken und Konzerne können sich die Algorithmen, Spezialsoftware und die notwendige Analyse von Milliarden von Daten leisten. Und die und ihre Datenserver sitzen in der Tat zumeist in den USA und scheuen die EU-Datenschützer. Viele Konsumenten geben ihre Daten auf Facebook, Google, Amazon, aber auch Payback freiwillig preis, ohne zu wissen, dass sie damit zum gläsernen Konsumenten werden. Aber das Mißtrauen wächst. Durch die Aufweichung von Datensparsamkeit und Zweckbindung sollen auch die Daten der Bürger, die nicht so fahrlässig sind, notfalls auch gegen ihren Willen erschlossen werden. Die Kanzlerin nennt das “den Datenschatz heben”. In Wahrheit ist das Datendiebstahl und Verfassungsbruch im Amt. Ihr Amtseid verpflichtet sie, Schaden von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden und nicht, dem BITKOM nach dem Mund zu reden.

Dieser Beitrag erscheint auch bei rheinische-allgemeine.de

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net