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Liberale Bürgerrechtspartei vonnöten – aber welche?

Das von vielen Parteifreunden innerhalb der Grünen kritisch beäugte Kiwi-Koalition in Baden-Württemberg war in der kurzen Zeit ihrer politischen Arbeit durchaus erfolgreicher, als man vermuten konnte. Der Grüne Ministerpräsident Kretschmann hat mit seinem ganz persönlichen Regierungsstil mehr zum Ansehen der Grünen beigetragen, als manche innerparteilichen Kritikaster glauben möchten. Ob allerdings die Antiterrorgesetze, die jetzt sein Koalitionspartner Strobl angekündigt hat, dem Land und vor allem der Glaubwürdigkeit der Grünen als liberaler Bürgerrechtspartei helfen, muss ernsthaft angezweifelt werden. Mit automatisierter Videoüberwachung, Computertrojaner, Vorratsdatenspeicherung, der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und einer elektronischen Fußfessel ist CDU- Landesinneninister Strobl öffentlich in die Vollen gegen die liberalen Freiheitsrechte gegangen.

Eine automatisierte Videoüberwachung in der Öffentlichkeit auf öffentlichen Plätzen mit implementierter Tätererkennung wäre ein Grundrechtseingriff, der völlig unverhältnismäßig über all das hinaus ginge, was bisher in anderen Bundesländern möglich ist oder diskutiert wird. Keine einzige der aktuellen Aufnahmetechniken auf Biometriebasis ist in der Lage, Gesichter zu erkennen und das zu leisten, was Strobl behauptet, nämlich unverdächtige Personen auszunehmen. Die Einführung des staatlichen “Trojaners” zum Ausspähen der Computer von Verdächtigen per Email ist eine Maßnahme, die der unsäglich illiberale FDP-Innenminister Wolf in Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2010 eingeführt hat und die vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist. Eine landesrechtlich begründete Vorratsdatenspeicherung ist weder zielführend, noch sinnvoll und dürfte ebenso verfassungswidrig sein. Sie einführen zu wollen, bevor das Bundesverfassungsgericht über die gegen den Bund anhängigen Klagen entschieden hat, macht keinen Sinn. Und die elektronische Fußfessel für sogenannte “Gefährder” eben erst von der Großen Koalition im Bund beschlossen, widerspricht praktischer Vernunft, denn zum einen wird hier ein Grundrechtseingriff präventiv aufgrund von Vermutungen angeordnet – was verfassungsrechtlich kaum Bestand haben wird. Schlimmer ist die nachgewiesene Wirkungslosigkeit – schließlich hat die Fußfessel in Frankreich nicht verhindert, dass ihr Träger einen Anschlag auf eine Kirche vollendet hat. Die Quellen-TKÜ wiederum ist als geheimdienstliches Mittel ausschließlich dem Verfassungsschutz für sogenannte G10-Maßnahmen vorbehalten und bei der Polizei illegal.

Eine Menge zweifelhafter Unsinn also, bei dem Zweifel an der Verfassungstreue der CDU aufkommen. Unsinn, der allerdings geeignet ist, dem liberalen Ansehen der Grünen als Bürgerrechtspartei im Wahljahr tiefgreifenden Schaden zuzufügen. Aus dem Landesvorstand der Grünen hört man vorsichtige Töne, vieles halte man für zu weitgehend. Allerdings lässt das öffentliche Getöse, mit dem die CDU die Maßnahmen angekündigt hat, daran zweifeln, inwieweit es derzeit eine gemeinsame oder um der Profilierung Willen einen grünen und einen schwarzen Teil der Regierung gibt, von denen jeder Wahlkampf betreibt. Die Grünen müssten zustimmen und dafür, so bellte CDU-Parteisekretär Manuel Hagel über die Presse den Koalitionspartner an, sollten sie “von der Ideologiewolke herunterkommen” und “sich der Realität stellen”. Dasselbe möchte man dem Herrn angesichts der unausgegorenen Vorschläge sofort zurückgeben. Sollten die Grünen allerdings diese Pläne nicht umgehend und klar zurückweisen, könnte das eine Steilvorlage für die FDP sein, die bei der Landtagswahl in NRW auf ein neues Image gesetzt hat, mit Rechtsstaatlichkeit ehemalige Grüne Wähler wieder zurück zu gewinnen – in Grünen Hochburgen wie Köln durchaus erfolgreich.

Dieser Beitrag erscheint auch bei rheinische-allgemeine.de

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

2 Kommentare

  1. Rainer Möller

    Freiheitsrechte sind zunächst mal Oppositionsrechte. Sie können also – wenn überhaupt – nur von den Linken oder der AfD in deren eigenem Interesse aufrecht erhalten werden.
    Hier geht es bloß um die Interessen der faulen Bourgeoisie. Die ist mit dem staatlichen Kampf gegen des Recht auf Opposition im Prinzip herzlich einverstanden (vgl. Netzwerkdurchsetzungsgesetz) – möchte aber von den dazu notwendigen Kontrollmaßnahmen nicht persönlich behelligt werden. Ich denke, das reicht nicht – die faule Bourgeoisie (und ihre FDP) verdienen keine Unterstützung.

    • Roland Appel

      Ich glaube, dass wir ein grundsätzlich anderes Verständnis von Freiheitsrechten haben. Ich meine damit die Grundrechte, die wir alle haben, wie z.B. die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Natürlich auch Rechtstaatsprinzipien wie die Gewaltenteilung, die Rechtswegsgarantie, die es – gegen autoritäre staatliche Gewalt, aber auch wirtschaftliche Interessen – zu verteidigen gilt und natürlich auch – abgeleitet von Artikel 14 und 15 Grundgesetz – Abwehrrechte gegen einen ungezügelten Kapitalismus. Die AfD ist weder eine ernsthafte Opposition, noch tritt sie irgendwo für Grundrechte ein. Sie strebt die Einschränkung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen an, diskriminiert Minderheiten und hetzt gegen Flüchtlinge und Einwanderer. Ihre Spitzenkandidatin ist eine Vertreterin des entfesselten Kapitalismus und das Verhältnins der AfD zur Pressefreiheit ist gestört. Was das – außer dem Verbreiten rechtsextremen Gedankenguts – mit “Opposition” zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

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