Unser Grundgesetz ist eine der besten Verfassungen der Welt. Die Weitsicht der Mütter und Väter des Grundgesetzes war einmalig. Ein Beispiel hierfür ist der Artikel 15, der mit dem Begriff “Sozialisierung” überschrieben ist. Demnach können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Mit Kommunismus oder Sozialismus hat das nichts zu tun. Nicht ohne Grund gab es z.B. eine Deutsche Bundesbahn und eine Deutsche Bundespost. Diese wurden im Zuge der neoliberalen wirtschaftspolitischen Entwicklungen privatisiert, obwohl der Bund an der Deutschen Bahn AG unverändert 100 Prozent hält.

Für den Kapitalismus ist die Vergesellschaftung ein politisches Schreckgespenst ersten Ranges. “Der Staat kann nicht wirtschaften und Beamte sind unfähig zur Führung eines Dienstleistungsunternehmens,” hört man sie sagen. Darum geht es aber nicht. Denn staatliche Unternehmen sind grundsätzlich keineswegs schlechter als Privatunternehmen. Das beste Beispiel hierfür ist die Schweizerische Bundesbahn (SBB), die weltweit einen exzellenten Ruf genießt.

Eine Vergesellschaftung würde in mehreren Politikfeldern Sinn machen. So sollte die Stadt Bonn städtische Grundstücke nicht mehr veräußern und private Grundstücke ankaufen. Mit dem Ziel, dort dringend benötigte, öffentlich finanzierte Wohnungen zu bauen oder ansiedlungswillige Gewerbebetriebe ansiedeln zu können, die Arbeitsplätze schaffen und Gewerbesteuer zahlen. Auch die Pflege von Menschen sollte vergesellschaftet werden, weil die dort geleisteten Dienstleistungen allen Menschen zugute kommen und derzeit ein grottenschlechtes Image genießen.

Weitere Vergesellschaftungsunternehmungen sind der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), die Müllabfuhr und Müllverwertung sowie die Krankenhäuser. In diesen Bereichen fanden in den letzten 20 Jahren sehr viele Privatisierungsorgien statt, die den Shareholdern die Taschen füllten, für die Bürgerinnen und Bürger allerdings erhebliche Verschlechterungen generierten. In Bonn blieben wir nur deshalb verschont, weil unmittelbar vor der geplanten Privatisierung der Müllverwertungsanlage (MVA) der Trienekens-Skandal an die Öffentlichkeit kam.

Angst vor der Vergesellschaftung ist unbegründet. Sie ist ein legitimes, durch das Grundgesetz legitimiertes Instrument der Wirtschaftspolitik, das in den Mittelpunkt des Handelns gerückt werden sollte.

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