Es ist Streikzeit. Nicht nur ver.di streikt für bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst. Der Staat streikt auch. Während wir ein Grundrecht auf Streik haben, haben Staat und Politik das nicht. Seit 1964 haben sie sich nicht um die Grundsteuer gekümmert. Weder als Gesetzgeber, noch als Verwaltung. So bleibt die ganze Arbeit mal wieder beim Bundesverfassungesgericht hängen. Das hat dem renitenten Staat gestern ein Ultimatum gesetzt. Bis Ende nächsten Jahres muss er das neue Gesetz fertig haben. Und spätestens 5 Jahre später muss es auch praktiziert werden.
Letztere Bedingung erklärt sich daraus, dass die kommunalen Verwaltungen zwar gerne die Grundsteuer einnehmen, die Bewertung der Grundstückswerte ihnen aber zu viel Arbeit ist. Sie behaupten, das zu aktualisieren würde 10 Jahre dauern. Das hat ihnen das Gericht gestern nicht abgekauft.
Das Problem des Grundstücksmarktes ist, dass er in Deutschland zwar dem “freien” Kapitalmarkt unterworfen ist. Das Produkt ist aber nicht produzierbar, seine Menge bleibt gleich. (Es sei denn, wir wollen wieder in den Krieg ziehen.). Gleichzeitig steigt der private Reichtum unermesslich, in wenigen Händen zwar, aber als Menge unbegrenzt. Dieser Reichtum ist so umfangreich, dass er auf der Suche nach Profit nicht mehr weiss, wohin. Zinsen gibts keine, Anlagen in Unternehmen sind riskant. Da Grund und Boden sich nicht vermehren, sind sie ein sicheres Renditeufer. Je mehr Kapital in sie hineinfliesst, umso mehr baut sich die Blase auf: Wertsteigerung, Ende offen.
Auch hier befindet sich der deutsche Staat im Streik. Er kümmert sich nicht um soziale Gerechtigkeit, schöpft keinen privaten Reichtum ab, um ihn sozialer oder in Infrastrukturen für alle zu investieren. Im Gegenteil, spätestens seit Helmut Kohl wird alles getan, um privaten Reichtum zu begünstigen. Darum wird er, das wage ich vorherzusagen, ganz gewiss nicht tun, was der Mieterbund völlig zu Recht fordert: die Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Miete gesetzlich zu beenden.
Die aktuell diskutierten neuen Modelle für die zukünftige Grundsteuer finden Sie in diesem Text in der FAZ. Einen sachlich fundierten vernünftigen Kommentar lieferte die Deutschlandfunk-Redakteurin Gudula Geuther.
Wie fidel das deutsche Grundbesitzerleben ist beweist der aktuelle Bonner Grundstücksmarktbericht. im Gegensatz zu den Immobilienportalen, die in ihrer Statistik nur die Preiserwartungen ihrer Inserent*inn*en erfassen, werden hier die tatsächlichen Verkaufspreise zusammengerechnet. Das ist – hier im auszugsweisen Wortlaut – so ausgegangen:
Bonner Grundstücksmarktbericht: Preise für Baugrund und Eigentumswohnungen steigen weiter
Mehr als 1,3 Milliarden Euro wurden insgesamt im Jahr 2017 auf den Bonner Immobilienmarkt umgesetzt. Das entspricht einer Steigerung von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. …
Insgesamt werteten die Experten 2.865 notariell beurkundeten Kauffälle aus (-3 Prozent zum Vorjahr, 2017: 2.957). Der Geldumsatz bei den bebauten Grundstücken ist von rund 832 Millionen Euro auf rund 873 Millionen Euro gestiegen. Ansonsten hat sich der Geldumsatz bei den unbebauten Grundstücken und den Grundstücken mit Wohnungs- und Teileigentum im Vergleich zum vorherigen Jahr leicht verringert.
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Unbebaute Grundstücke wurden teurer
Unbebaute Grundstücke sind 2017 im Vergleich zum Vorjahr teurer geworden. Der Preis für baureife Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser stieg im Durchschnitt um 5 Prozent, für baureife Grundstücke für Mehrfamilienhäuser gar um 15 Prozent. Die Preisentwicklung bei den baureifen Grundstücken für Gewerbebebauung blieb stabil.
Zonale Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2018
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Der zonale Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Merkmale aufweist. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit dem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
In guten Wohnlagen liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert für eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung bei 500 Euro pro Quadratmeter, in mittleren bei 430 Euro und in einfachen Wohnlagen bei 350 Euro pro Quadratmeter. Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mehrfamilienhausgrundstücke beträgt in guten Wohnlagen 600 Euro pro Quadratmeter, in mittleren bei 450 Euro und in einfachen Lagen 395 Euro pro Quadratmeter.
Für Gewerbegrundstücke werden in Bonn durchschnittlich 110 Euro pro Quadratmeter bezahlt.
Eigentumswohnungen wieder gestiegen: Schwarzrheindorf, Bonn-Zentrum und Ippendorf am teuersten
Auch hat der Gutachterausschuss zum 1.1.2018 die sogenannten Marktrichtwerte für Eigentumswohnungen – differenziert nach vier Altersklassen – fortgeschrieben. Marktrichtwerte sind normierte Kaufpreise pro Quadratmeter Wohnfläche bezogen auf eine bestimmte Ortslage. Darüber hinaus hat der Gutachterausschuss auch Marktrichtwerte für Gründerzeitwohnungen beschlossen.
Die Preisentwicklung für Eigentumswohnungen ist in allen Baualtersklassen weiterhin steigend: die Durchschnittspreise der Neubau-Wohnungen (bis 3 Jahre alt) sind um rund 10 Prozent, die der 5 bis 30 Jahre alten Wohnungen um rund 6 Prozent, die der 30 bis 50 Jahre alten Wohnungen um rund 7 Prozent und die der 50 bis 70 Jahre alten Wohnungen um etwa 9 Prozent gestiegen.
Die beliebten Gründerzeitwohnungen haben mit rund 16 Prozent die höchste Steigerung erfahren.
In Schwarzrheindorf, Beuel-Zentrum sowie Ippendorf wurden die höchsten durchschnittlichen Kaufpreise für Eigentumswohnungen erzielt.
Der höchste Einzel-Kaufpreis für Wohnungseigentum wurde 2017 mit mehr als 7.000 Euro pro Quadratmeter im Stadtbezirk Bad Godesberg erzielt.
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Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwertkarte im Internet
Der Bericht über die Entwicklung des Grundstücksmarktes im Jahre 2017 zum Stichtag 01.01.2018 kann kostenlos unter www.gars.nrw.de/ga-bonn als Pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Die Bodenrichtwerte und die Daten zur Grundstücksmarktentwicklung im Jahre 2017 können auch im Informationssystem der Gutachterausschüsse in NRW unter www.boris.nrw.de abgerufen werden.
Die zonalen Bodenrichtwerte für den Bereich der Bundesstadt Bonn werden in der Boden-richtwertkarte dargestellt, die im Kundenzentrum des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 6 B, eingesehen werden kann. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Gegen Gebühr sind Druckfassungen der Bodenrichtwertkarte und des Grundstücksmarktberichtes erhältlich. Sie können formlos unter gutachterausschuss@bonn.de bestellt werden.
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