Der sogenannte “Masterplan” des rechtpopulistischen CSU-Innenministers Horst Seehofer ist in der Sache rechtswidrig und politisch europafeindlich. Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Staat der EU einen Asylantrag gestellt haben, solche, deren Antrag bereits einmal abgelehnt wurden, oder solche, die abgeschoben wurden, sollen an der Grenze zurückgewiesen werden. Diese Regelung ist in der Sache offensichtlich rechtswidrig, denn auch Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben, haben Anrecht auf ein sogenanntes “Dublin”-Verfahren. Das bedeutet: es wird festgestellt, wo dieser Antrag gestellt wurde und sie werden dorthin überstellt. Für die anderen gilt, dass prinzipiell geprüft werden muss, ob sich etwa die Lage im Herkunftsland seit der erfolglosen Abschiebung verändert hat.

Das liegt zum Beispiel in der kurdischen Türkei und in bestimmten, ehemals mit westlicher Unterstützung von der YPG befreiten Teilen Syriens, die inzwischen von der türkischen Armee gewaltsam erobert wurden, auf der Hand. Kurden, die aus diesen Gebieten stammen, konnten noch vor einem Jahr abgelehnt worden sein oder gar in diese Gebiete anbeschoben worden sein. Heute jedoch stünde ihnen aufgrund der Ereignisse vor Ort und der systematischen Verfolgung von Kurden der YPG als “Terroristen” durch den Diktator Erdogan mindestens der Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention, wahrscheinlich sogar ein Recht auf Anerkennung als Asylberechtigte*r zu.

Was wird hier eigentlich diskutiert? Seehofer und Söder wollen systematisch wie die AfD rechtswidriges Staatshandeln durchsetzen. Dass die Kanzerin sie daran hindern will, ist verfassungsrechtlich geboten und erforderlich. Seehofer und Söder legen verfassungswidrig Hand an den demokratische Rechtstaat. Ein Innenminister, der so etwas nur versucht, geschweige denn, dass er das gar per Ministererlass durchführt, begeht Rechts- und Verfassungsbruch. Das allein wäre genug Grund, ihn sofort hochkant aus dem Kabinett zu entlassen.

Hinzu kommt, dass Seehofer gemeinsam mit seinem Steigbügelhalter Söder nun erneut versucht, Angela Merkel öffentlich vorzuführen. Wie auf dem CSU-Parteitag 2015. Das kann sich Angela Merkel nicht bieten lassen. Es geht um eine Machtprobe, bei der von zwei Machos aus Bayern versucht wird, die Kanzlerin erneut vorzuführen. Merkel kann und wird nicht einlenken. Spätestens eine Verfassungsklage einer Oppositionsfraktion gegen solches ministerielles Handeln Seehofers würde selbst einen von Merkel tolerierten Erlass des IM zu Fall bringen. Denn noch leben wir in einem Rechtstaat. Auch wenn die CSU den gerne schleifen möchte, um vor der AfD und einer in Wirklichkeit rechtsextremen “Bevölkerung” einzuknicken.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net