von ver.di Senderverband WDR
Maulkorb-Erlass von Jochen Rausch
In einer Rundmail hat der Leiter des WDR-Bereichs Breitenprogramme, Jochen Rausch, die Moderator*innen in seinen Wellen 1LIVE, WDR 2 und WDR 4 aufgefordert, mögliche Streiks beim WDR nicht im Programm zu thematisieren. Es solle selbstverständlich sein, dass “Moderator*innen ihre Position am Mikrofon nicht dazu benutzen, sich inhaltlich zum Thema zu äußern, sondern neutral verhalten. Nicht die Gewerkschaften sondern einzig und allein der WDR hat die Programmverantwortung und entscheidet, inwieweit Streiks gegen den WDR zu Programminhalten werden. Konkret: Wenn wir uns in den Programmen zu dem Thema äußern, dann nur auf Ansage von programmverantwortlichen Redakteur*innen. In der Vergangenheit gab es bei dieser Thematik gelegentlich Missverständnisse, deshalb weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin.”
Solche Aufforderungen sollten nicht unwidersprochen stehen bleiben. Der Vorsitzende von ver.di im WDR, David Jacobs, stellt klar: “Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das sich aus Artikel 9 GG ableitet. Journalistinnen und Journalisten nehmen ebenfalls ein Grundrecht in Anspruch, die Rundfunkfreiheit, das sich aus Artikel 5 GG ableitet. Unserem Verständnis nach sind gerade die Beschäftigten von ARD, ZDF und Deutschlandradio diejenigen, die mit seriösen Informationen, Analysen und Meinungen einen wesentlichen Beitrag zur Demokratie leisten. So ist Ihre Forderung, Berichterstattung über Tarifauseinandersetzungen „in eigener Sache“ unter dem Deckmantel der „Neutralität“ zu unterlassen, aufgrund der mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Rundfunkfreiheit nicht hinnehmbar. Wir fordern Sie daher auf, solche inhaltlichen Eingriffe in die Berichterstattung über des Tarifgeschehen im Sender in Zukunft zu unterlassen.”
Weitere Infos zum Thema Streikrecht auch auf unserer Homepage.
Offenlegung: der Herausgeber des “Beueler Extradienstes” ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
Grundrechte und ihre Bedeutung für den Alltag haben im 70. Jahr des Grundgesetzes offensichtlich kaum noch Wert. Der Eingriff ist eine unglaubliche Anmaßung und fordert eigentlich heraus, dass die öffentich-rechtichen Medien eine Kampagne pro Grundgesetz verdient haben.
Erklärt Dein gelegentlicher Mitautor, der bekennt, VDJ-Mitglied zu sein.
DJV natürlich.