von Jupp Legrand (Vorwort) und Tim Engartner (Schlussfolgerungen), Otto-Brenner-Stiftung
Lehr- und Lernmaterial als Türöffner für Lobbyismus
Vorwort
„Die gekaufte Schule“ titelte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel vor einigen Jahren, die Wochenzeitung Die Zeit überschrieb einen Beitrag gar mit „Gehirnwäsche“: Der stetig wachsende Einfluss von Industrie und Wirtschaft auf Schülerinnen und Schüler schafft es immer wieder in die Öffentlichkeit. Längst beschränkt sich das schulische Engagement von Unternehmen dabei nicht mehr nur auf das Sponsoring von Schulfesten, die Bezuschussung von Klassenausflügen, die Einrichtung von Schülerlaboren oder die Auslobung von Schulpreisen. Zu dem an Schulen Platz greifenden Lobbyismus zählen immer häufiger von Unternehmen verbreitete Unterrichtsmaterialien. Und mit dem unlängst verabschiedeten „Digitalpakt“ gewinnt die Frage nochmals zusätzlich Bedeutung, ob – und wenn ja, inwieweit – diese Lehr- und Lernmaterialien als Träger didaktischer Innovationen oder aber als Instrumente interessengeleiteter Einflussnahme zu deuten sind.
Ein Missverständnis über Grundgesetzinhalte
Die Akteure dieses Lobbyismus an Schulen – Unternehmen, Verbände, Stiftungen, Initiativen, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – machen ihre Motive jedenfalls unmissverständlich deutlich: So bewirbt der Geschäftsführer einer auf Schulmarketing spezialisierten Agentur die Initiativen damit, dass sich die „Produkt- und Geschmacksvorlieben“ der Kinder „häufig über Jahrzehnte halten“. Anders formuliert: Effizienter als im Klassenraum wird eine PR-Agentur oder ein Unternehmen den „Werbe“-Etat kaum einsetzen können. Neben das profane Ziel der frühen Kundengewinnung treten von Unternehmensseite jedoch immer wieder auch ideologische Ziele: So bedauerten die Autoren einer von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) finanzierten Studie schon vor Jahren, dass in Schulen eine „Werthaltung“ gelehrt werde, die „rein marktwirtschaftliches Handeln nicht als höchstes Gut einordnet“. Ein Umstand, der in den Augen der Finanziers durch die Propagierung unternehmensnaher Weltbilder schon in der Schule behoben gehört – Weltbilder, deren (grund)gesetzliche Entsprechung dann ein Artikel 1 sein dürfte, der die Freiheit des Marktes für unantastbar erklärt. Solche Angriffe auf ein an Aufklärung gerichtetes Bildungsideal werden somit aus guten Gründen immer wieder kritisiert.
Das Thema „Lobbyismus an Schulen“ ist in seiner Reich- und Tragweite kaum zu überschätzen. Im Internet sind rund 800.000 kostenlose Lehrmaterialien zur Unterrichtsgestaltung verfügbar, die von Lehrkräften auch eingesetzt werden. Der allergrößte Teil stammt dabei von Unternehmen bzw. deren Verbänden oder Stiftungen. Fehlende Gelder und Finanzierungslücken in der „Bildungsrepublik Deutschland“ werden zusammen mit der steigenden Arbeitsbelastung der Lehrkräfte dazu führen, dass diese Angebote auch zukünftig breit genutzt werden. Eine Folge ist die schleichende Privatisierung des Lehrplans, wenn Unternehmen nicht nur die Themen, sondern auch die Perspektiven darauf (mit)bestimmen.
Doch wie wird die Einflussnahme über Lehr- und Lernmaterialien organisiert? Welche Türöffner und Motive für diese Form schulischen Lobbyismus lassen sich identifizieren und wie können diese erkannt werden? Was können Lehrerinnen und Lehrer tun – als Einzelne, als Schulgemeinschaft oder auch gemeinsam mit den (bildungs)politisch Verantwortlichen?
Kohärente Praxis kritischer Wachsamkeit in weiter Ferne
Die Otto Brenner Stiftung ist hocherfreut, mit Professor Tim Engartner einen profilierten Experten auf dem Gebiet der (schulischen) Lobbyismus-Forschung für die Beantwortung dieser Fragen gewonnen zu haben. Am Beispiel der dreißig DAX-Unternehmen (Stand August 2019) zeichnet unser Autor nach, in welchem Umfang, auf welchen Wegen und mit welchen Inhalten diese großen Unternehmen in Deutschland über Unterrichtsmaterialien versuchen, den „Kampf um die Köpfe der Kinder“ zu gewinnen. Ein Ergebnis: Zwei Drittel der Unternehmen sind unmittelbar in die Produktion solcher Materialien eingebunden; fast alle davon nehmen mit expliziten Angeboten für die Primarstufe (und Einzelne auch mit Angeboten für Kindergartenkinder) schon die kleinsten der Kleinen ins Visier.
Diesem „Engagement“ steht schon lange keine mit dem Humboldtschen Bildungsideal ausgerüstete Phalanx aus Lehrkräften, Schulleitungen und Bildungspolitikerinnen und -politikern mehr gegenüber. Zwar gibt es immer wieder lobenswerte Beispiele, wie sich Schulen gegen Lobbyeinflüsse wehren, Kultusministerien Kooperationen untersagen oder Unternehmen nach zivilgesellschaftlichem Druck besonders einseitige Unterrichtsmaterialien aus dem Verkehr ziehen. Eine kohärente Praxis der kritischen Wachsamkeit, beispielsweise durch eine bundesweite Prüfstelle für kostenlose Unterrichtsmaterialien, liegt jedoch nicht nur in weiter Ferne. Im Gegenteil: Es finden sich sogar zahlreiche Fälle, in denen von politischer Seite undifferenziert möglichst weitgehende „Kooperationen“ von Schule und Wirtschaft gefördert werden.
Stiftung und Autor sind überzeugt, dass dringend gehandelt werden muss, um z.B. den Verlust der demokratischen Legitimation schulischer Bildungsinhalte durch Privatisierungstendenzen zu stoppen, bis hin zum Ziel, eine freie kindliche Entwicklung im „Schonraum Schule“ zu bewahren. Wir hoffen, mit der Studie und ihren Befunden für diese Notwendigkeit sensibilisieren zu können. Sollte die Untersuchung darüber hinaus einen Anstoß für bildungspolitische Reaktionen geben, hat sie ihren Zweck mehr als erfüllt.
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Schlussfolgerungen
Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass Lobbyismus nicht mehr nur hinter verschlossenen Türen auf dem (bildungs)politischen Parkett stattfindet, sondern Unternehmen wie Allianz und BASF, Commerzbank und Deutsche Bank sowie RWE und Metro die Schule längst als „Werbeplattform“ für sich entdeckt haben. Lehr- und Lernmaterialien der Unternehmen und ihnen nahestehender Stiftungen werden für gewöhnlich weder bildungs-, kultus- oder schulministeriell noch durch Gremien wie die Fachgruppen-, Lehrer- oder Schulkonferenz geprüft. Der Respekt vor der Autonomie des Schulsystems schwindet damit zunehmend; gelegentlich verschwimmen die ohnehin fließenden Grenzen zwischen Schule und Wirtschaft auch in rechtlich fragwürdiger Weise.
Verlust der Reputation von Lehrkräften
Wenngleich die Bedeutung von Theorie-Praxis-Kooperationen an Schulen unbestritten ist, lassen insbesondere die Aktivitäten der Energiewirtschaft und der Finanzindustrie er-kennen, dass es angesichts einer intensiven und extensiven unternehmerischen Einflussnahme eines staatlichen Regelwerks bedarf, das die „säkulare“ Trennung zwischen Schule und Privatwirtschaft garantiert. Denn während die Semantik des Begriffs „Bildungspartnerschaft“ eine Begegnung auf Augenhöhe suggeriert, reicht diese inzwischen über eine gleichberechtigte Kooperation hinaus. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Privatunternehmen – noch dazu mit von Unternehmen produzierten, finanzierten und distribuierten Lehr- und Lernmaterialien – Unterricht abhalten, hat dies weitreichende Konsequenzen für die öffentliche Wahrnehmung des Lehrerberufs. Die professionsbezogene Ausbildung erfährt mit dieser Form der „Öffnung von Schule“ einen nachhaltigen Reputationsverlust, der Berufsstand der Lehrerinnen und Lehrer wird nicht nur in den Augen der Eltern- und Schülerschaft „entprofessionalisiert“.
Gefährdung des allgemeinbildenden Charakters von Schulen
Überdies gerät das allgemeinbildende Schulwesen durch die Lobbyaktivitäten der Unternehmen zu einem Handlungsfeld, in dem deren Repräsentantinnen und Repräsentanten frei von curricularen Vorgaben agieren (können), sodass kein Verhältnis unter Gleichen besteht, sondern ein Ungleichgewicht geschaffen wird, das sich in finanziellen und gegebenenfalls inhaltlichen Abhängigkeiten niederschlägt. Das öffentliche Bildungswesen droht mit den gegenwärtigen Lobbypraktiken seine demokratische Legitimation zu verlieren (Liesner 2006: 64):
„Schon dort, wo Schulen nur im Bereich ihrer Ausstattung gesponsert werden, können sich Probleme ergeben, die den allgemeinen Charakter schulischer Bildung gefährden. Die Verschärfung ungleich verteilter Bildungschancen gehört dazu ebenso wie die Vergrößerung schulischer Abhängigkeit. Vor allem aber sind es Einflussnahmen im Bereich der Bildungsinhalte, die Anlass zur Sorge geben.“
Die Schieflage zwischen staatlichen Institutionen einerseits und privatwirtschaftlichen Akteuren andererseits geht ferner zu Lasten solcher Interessengruppen, die nicht über die nötigen Ressourcen für schulische Lobbyarbeit verfügen – wie z.B. Wohlfahrts- und Umweltverbände, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch Gewerkschaften oder klassische (Bildungs-)Nichtregierungsorganisationen. Aus dieser Perspektive rückt auch der durch die unterschiedlichen schulischen Zugangskanäle initiierte Wettbewerb zwischen den Unternehmen selbst ins Blickfeld. Wird der einen privaten Geschäftsbank der Weg in die Klassenzimmer geöffnet, müsste – dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend – auch der anderen der Weg geebnet werden. Schülerinnen und Schüler können aber vor dem Hintergrund begrenzter Unterrichtszeit nicht von allen Finanzdienstleistern mit Möglichkeiten der Kapitalanlage behelligt werden. Folglich müssten selbst dann, wenn man sich für eine (enge) Kooperation von Unternehmen und Schulen ausspräche, Regelungen gefunden werden, welches Unternehmen welche Schule in welchem zeitlichen (und gegebenenfalls finanziellen) Umfang adressieren darf.
Schule als „Spielball“ unternehmerischer Interessen
Ein weiteres bislang nicht angegangenes Problem liegt darin, dass die (untersuchten) Unternehmen nahezu ausschließlich branchenaffine – und nicht notwendigerweise curricular verankerte – Methoden, Themen und Kompetenzen vorweisen. Warum aber sollen sich Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule umfänglich mit dem Design, der Aerodynamik und der Produktionstechnik von Automobilen auseinandersetzen? Wieso sollten die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Jugendliche im Alter von 14 Jahren interessant oder relevant sein? Welcher allgemeinbildende Anspruch wird verfolgt, wenn „Unternehmergeist“ in die Schulen getragen wird, um mehr junge Menschen in die berufliche Selbstständigkeit zu führen? Die Forderung ist umso berechtigter, als es eine eindeutige Schwerpunktsetzung in Richtung von Unterrichtsmaterialien aus der Automobil-, Digital-, Energie- und Finanzwirtschaft gibt, deren Unternehmen nahezu ausschließlich branchenaffine Themen aufgreifen. Unterrichtsmaterialien, die zur Interpretation von Gedichten anleiten, Meilensteine der europäischen Geschichte thematisieren oder sich gesellschaftlichen Institutionen wie z.B. der Familie widmen, kommen trotz ihrer hohen Lehrplanrelevanz (!) nicht oder jedenfalls vollkommen unzureichend in den untersuchten Materialien vor. Angesichts der un(ter)regulierten Öffnung der Institution Schule gegenüber privaten Content-Anbietern ist somit nicht einmal sichergestellt, dass deren Lehr- und Lernmaterialien die Themen und Kompetenzen behandeln, die in den (Rahmen-)Lehrplänen festgeschrieben sind.
Im Zuge der nahezu parteienübergreifend befürworteten Digitalisierung von Bildungsangeboten wird der unternehmerische Einfluss auf den schulischen Erfahrungs-, Schutz- und Sozialisationsraum zudem noch weiter anwachsen. Mit den nicht selten als „Praxiskontakten“ verschleierten Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen droht der „Schonraum“ Schule – zumal in Zeiten klammer kommunaler Kassen – endgültig zum Spielball unternehmerischer Interessen zu werden. Zwar vergrößern sich die Gestaltungs- und Ermessensspielräume der Lehrkräfte durch die Vielfalt digitaler Lehr- und Lernmaterialien, zugleich aber fällt Lehrerinnen und Lehrern damit eine noch größere Verantwortung bei der Auswahl von Unterrichtsmaterialien zu. Auf diese Notwendigkeit werden sie während ihres Studiums bislang nur unzureichend oder allenfalls in Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen vorbereitet, was angesichts des hohen Anteils an fachfremd erteiltem Unterricht als besonders problematisch beschrieben werden muss. Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen haben Mahir Gökbudak und Reinhold Hedtke (2018: 1) in ihrer jüngsten Untersuchung festgestellt, dass in der gesamten Sekundarstufe I kein anderes Schulfach auch nur annähernd so häufig fachfremd unterrichtet wird, wie die Fächer „Politik“ und „Politik/Wirtschaft“. Dieses Faktum indiziert nicht nur einen bedenklichen Stellenwert sozial-wissenschaftlicher Unterrichtsfächer, sondern ist mit Blick auf Unterrichtsmaterialien privater Content-Anbieter gerade deshalb bemerkenswert, weil Unternehmen die ökonomische Bildung über Angebote zur Berufsorientierung, zur finanziellen Bildung sowie zur entrepreneurship education in dem Bemühen, bei jungen Menschen Unternehmergeist herauszubilden, besonders umfänglich bedienen.
Verstoß gegen das Überwältigungsverbot
Die in den letzten Jahren stetig erhöhten Stundendeputate – sprich: die Anzahl der von einer Lehrkraft zu erteilenden Unterrichtsstunden – zu Lasten der Lehrkräfte haben das Problem ebenso verschärft wie die rasant gewachsene Zahl studentischer Vertretungslehrkräfte. Dies trifft umso mehr zu, als die von privaten Content-Anbietern propagierten Partikularinteressen häufig nicht nur im Widerspruch zu einem auf Aufklärung setzenden Bildungsideal stehen, sondern zugleich dem 1976 im „Beutelsbacher Konsens“ festgeschriebenen „Überwältigungsverbot“ zuwiderlaufen, das bis heute die Grenze zwischen Aufklärung und Indoktrination markiert. Bildungsanlässe sind schließlich nur dann erfolgreich, wenn Überzeugungen generiert, präzisiert und reflektiert werden. Gerade dadurch sind Schulen der Auf- und nicht der Verklärung verpflichtet und dürfen folglich nicht zu bestimmten Gesinnungen, Weltbildern oder Verhaltensdispositionen anleiten. Da Kinder und Jugendliche im Umgang mit Meinungen vergleichsweise unerfahren sind, müssen die ihnen vorgetragenen Stand-punkte behutsam ausgewählt und – mindestens ebenso bedeutsam – hinsichtlich ihrer „Stoßrichtung“ austariert werden. Denn weder können sich die Umworbenen den unterrichtlich eingebetteten „Werbeveranstaltungen“ entziehen, noch wissen Heranwachsende den im Rahmen des Unterrichts vermittelten Eindruck von Seriosität und Neutralität in jedem Einzelfall zu enttarnen. Schon deshalb müssen sie vor externen Lehr- und Lernmaterialien oder eben auch Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, denen mit ihrer Einbeziehung in den Pflichtschulkontext eine geradezu einzigartige Glaubwürdigkeit zugeschrieben wird, geschützt werden.
Unterricht droht zur „Werbeveranstaltung“ zu werden
Bei aller Sinnhaftigkeit außerschulischer Kooperationen bedarf es vor dem Hintergrund der damit ermöglichten inhaltlichen Einflussnahme einer systematischen Prüfung dieser Aktivitäten. Ähnlich wie es bei Schulbüchern in 13 von 16 Bundesländern der Fall ist, sollten auch Angebote privater Initiativen schul-, kultus- oder bildungsministerielle Prüfungen durchlaufen müssen – und zwar bestenfalls nicht auf Landes-, sondern auf Bundesebene. Wenn etwa die inzwischen eingestellte Initiative „My Finance Coach“ in Rheinland-Pfalz oder das „Network for Teaching Entrepreneurship“ in Hessen nicht den pädagogischen und didaktischen Anforderungen genügen, warum sollten diese dann in den übrigen Bundesländern zum Einsatz kommen dürfen? Wenn schon keine bundesweit agierende Prüfstelle für Unterrichtsmaterialien eingesetzt wird, braucht es zumindest einen länderübergreifenden Zusammenschluss der Schul-, Kultus- und Bildungsministerien, um Vereinbarungen bezüglich der (Un-)Zulässigkeit von Lehr- und Lernmaterialien zu treffen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf hiesige datenschutzrechtliche Bestimmungen, die US-amerikanische Digitalunternehmen – wie zuletzt Apple und Facebook – immer wieder verletzen. Eine Vertiefung länderübergreifender Absprachen wäre auch deshalb geboten, weil sich privat-wirtschaftliche Interessenvereinigungen intensiver denn je darum bemühen, ihre Positionen nicht nur in Lehr- und Lernmaterialien Eingang finden zu lassen, sondern diese auch in den Stundentafeln abzubilden. Dies zeigt das Bei-spiel Nordrhein-Westfalens, wo die Umbenennung des Unterrichtsfachs „Politik/Wirtschaft“ in „Wirtschaft/Politik“ zum Schuljahreswechsel 2019/20 auch in Reaktion auf die Einflussnahme der Arbeitgeberverbände erfolgt ist.
Schul-, Kultus- und Bildungsministerien müssen aktiv werden
Die Vermengung von staatlicher und privater Sphäre führt aber nicht nur zu einer weitreichenden Erosion staatlicher Verantwortungsbereiche, sondern rüttelt zugleich an den Grundfesten der Demokratie. Denn nicht wenige der Initiativen, die vorgeben, sich um die schulische (Allgemein-)Bildung verdient zu machen, tatsächlich aber nur mit ihr verdienen wollen, speisen die Schulen mit selektiven, tendenziösen und manipulativen Unterrichtsmaterialien, um die Vor- und Einstellungen Heranwachsender nachhaltig zu prägen. Wenn aber das öffentliche Schulwesen dem Zugriff privatwirtschaftlicher Interessen ausgesetzt wird, gerät der urdemokratische Anspruch auf Aufklärung ins Abseits. Schon jetzt hat die Offenheit der Schulen gegenüber unternehmerischen Einflüssen zu einer als tektonisch zu bezeichnenden Verschiebung der Akteurskonstellationen im öffentlichen Bildungssektor geführt, die das Verständnis von Schule als neutraler und über wenigstens zehn Jahre hinweg obligatorischer Bildungsinstanz gravierend verändert: Gewinn- und Gemeinwohlorientierung prallen aufeinander (Gericke 2012: 42f.). Soll die „Bildungsrepublik“ Deutschland nicht weiter Schaden nehmen, braucht es ein konzertiertes – will heißen: bundesweites – Zusammenwirken der Schul-, Kultus- und Bildungsministerien, um dem Lobbyismus an Schulen mittels Unterrichtsmaterialien entgegenzuwirken (zumindest in Gestalt einer Prüfstelle, wie sie für Schulbücher üblich ist). Andernfalls laufen wir insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung Gefahr, dass die Institution Schule sich endgültig vom pädagogischen Schonraum zum unternehmerischen Lobbyparkett wandelt.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme (zwei Textteile) aus der Studie von Tim EngARTEr “Wie Dax-Unternehmen Schule machen”, im Auftrag und herausgegeben von der Otto-Brenner Stiftung. Hier finden Sie den vollen Wortlaut dieser Studie mit Abbildungen und Fussnoten.
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