von Matthias W. Birkwald MdB
Spahns Entwurf ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt – Der Kampf um eine gerechte Lösung dieses Rentenskandals muss jetzt im Gesetzgebungsverfahren weitergehen!
Nach vielen Beschwerdebriefen, Emails und Demonstrationen der Betroffenen und dem beharrlichen parlamentarischen Kampf der Linken gegen die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen (sieben Mal wurde unser Antrag zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von SPD und Union von der Tagesordnung des federführenden Ausschusses abgesetzt!) haben sich am vergangenen Sonntag Union und SPD darauf geeinigt, schnell einen Gesetzentwurf einzubringen.
Der Druck von Betroffenen und der Linken hat also etwas bewirkt.
Dies ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie.
Das sollten wir als einen wichtigen Erfolg würdigen und feiern, auch wenn der Kampf um eine gerechte Lösung dieses Rentenskandals jetzt im Gesetzgebungsverfahren – und wohl auch danach – weiter gehen muss!
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits ab dem 01.01.2020 Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht mehr voll verbeitragt werden.
Aus der heutigen Freigrenze soll ein Freibetrag werden. Von der Betriebsrente oder der Direktversicherung wird dann künftig ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, aktuell 155,75 Euro (2020: 159,25 Euro), abgezogen und nur der Rest verbeitragt werden.
Die Bezugsgröße ist eine dynamische Größe. Sie wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2019 also aus 2017) ermittelt. Sie beträgt im Jahr 2019 37.380 Euro. Monatlich sind das 3.115 Euro.
Menschen mit Betriebsrenten und Direktversicherungen von weniger als 311,50 Euro werden also künftig faktisch weniger als den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und selbst Betriebsrenten und Direktversicherungen von 465 Euro werden noch um ein Drittel des Beitrages entlastet werden.
Fazit: Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt – vor allem für Menschen mit kleinen Betriebsrenten und Direktversicherungen.
Aber: Um aber bei allen Betroffenen – auch bei den Jüngeren – wieder Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu schaffen, fordert DIE LINKE. :
Auch für Betriebsrenten und Direktversicherungen über dem zukünftigen Freibetrag von 159,20 Euro soll künftig nur noch der halbe Beitragssatz gelten!
Und für all jene Direktversicherten, denen von Horst Seehofer (CSU) und Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend viel Geld abgenommen wurde, fordern wir LINKEN, alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen künftig komplett von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen freizustellen! Das wäre ein fairer Ausgleich für 16 Jahre Abzocke!
Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung gelten muss.
Als nächstes konzentrieren wir uns auf die Vorbereitung der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss am 9. Dezember 2019.
Der Autor ist Bundestagsabgeordneter für “Die Linke”, aus Köln.
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