Die Feinde unserer Verfassung können wir relativ einfach anhand des Artikels 18 des Grundgesetzes definieren:
“Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.”
Wenn man der Hufeisentheorie folgt, die suggeriert, Linke und Rechte würden sich mit ihren extremistischen Zielen politisch treffen, ist man auf dem Holzweg. Denn Rechtsextreme wie die AfD wollen die Demokratie und die Menschenrechte abschaffen. Die Linken bewegen sich hingegen auf dem Boden des Grundgesetzes, da sie die Demokratie und das Grundgesetz ausdrücklich bejahen. Sie haben stattdessen eine andere Wirtschaftsordnung im Sinn, nämlich den demokratischen Sozialismus. Der steht auch im Grundsatzprogramm der SPD. Und dieses gesellschaftspolitische Ziel ist grundgesetzkonform.
Ich würde mir wünschen, wenn die rechtsextremistischen Feinde der Verfassung auf der Basis des Artikels 18 des Grundgesetzes zur Verantwortung gezogen werden. Das sind wir den Opfern des Rechtsextremismus schuldig.
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