Angesichts der Pandemie haben sich ja sowohl ernsthafte Bürgerrechtler*innen wie auch Corona-Leugner die eine oder andere Frage nach dem Stand der Grundrechte gestellt. Dabei ist es beruhigend, wenn überzogene staatliche Maßnahmen von den Gerichten aufgehoben werden. Dies ist immer ein Sieg des Rechtsstaats. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der vergangenen Woche das pauschale landesweite Verbot in der Öffentlichkeit zu saufen als unverhältnismäßig aufgehoben. Saufen in der Öffentlichkeit ist danach bis auf weiteres wieder erlaubt, wenn die Abstände eingehalten werden. Will “da Söder” das Alkoholverbot wieder einrichten, müssen nun konkrete Orte und Plätze benannt werden. Es ist nicht bekannt, ob darunter die Staatskanzlei, die bayerischen Brauereien, Klöster oder Bischofssitze fallen. Aber oans, zwoa, drei, xuffa – der Rechtsstaat funktioniert!
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