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Weg offen für Verfahren

Internationaler Strafgerichtshof zu Palästinensergebieten – Das Gericht sei zuständig für die von Israel besetzten Gebiete. Darauf folgen heftige Reaktionen.
Der Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist mit seiner Entscheidung, Verfahren zu mutmaßlichen Verbrechen in den seit 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebieten zu eröffnen, auf sehr widersprüchliche Reaktionen gestoßen. „Diese Entscheidung öffnet einen seit Langem erwarteten Weg zur Gerechtigkeit für israelische und palästinensische Opfer schwerer Verbrechen“, begrüßte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) den IStGH-Beschluss.

Die Palästinensische Autonomiebehörde erklärte, die Entscheidung öffne „eine Tür für die strafrechtliche Verfolgung schwerer Verbrechen, die seit Langem gegen das palästinensische Volk begangen“ würden. Hingegen erklärte Israels Außenminister Gabi Ashkenazi, die Entscheidung verdrehe das Völkerrecht und mache „den Strafgerichtshof zum Handwerkszeug von israelfeindlicher Propaganda“.

Anders als es die beiden Reaktionen nahelegen, geht es bei den von der IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda seit 2015 angestrebten Verfahren um „mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch israelische Sicherheitsbehörden und Streitkräfte, durch die Hamas, die PA und durch bewaffnete palästinensische Gruppen in den besetzten Gebieten Westjordanland, Gazastreifen und Ostjerusalem“.

Im Januar 2015 war Palästina, das seit 2012 bei der UNO den Status eines „Nichtmitglied-Beobachterstaates“ hat, dem IStG beigetreten und hatte eine Voruntersuchung zu mutmaßlichen Verbrechen in den besetzten Gebieten beantragt. Im Ergebnis dieser Voruntersuchung stellte die Chefanklägerin im Dezember 2019 fest, dass „alle im Statut des IStGH-Statuts verlangten Voraussetzungen zur Eröffnung von Verfahren erfüllt sind“. Die Eröffnung von IStGH-Verfahren sei „zulässig“, da die lokalen oder staatlichen Gerichte vor Ort „unwillig oder nicht in der Lage“ seien, Verfahren durchzuführen.
„Hoch umstrittene Frage“
Allerdings übergab die Chefanklägerin die „hoch umstrittene Frage“, ob die drei besetzten Gebiete auch unter die territoriale Zuständigkeit des IStGH fallen, an eine Vorprüfkammer des Gerichtshofes mit der Aufforderung zu einer „schnellen Untersuchung und Entscheidung“.

Die Vorprüfkammer entschied letzte Woche, dass die territoriale Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist. Das bestreitet neben der israelischen Regierung weiterhin auch die Biden-Administration in Washington. Die Zuständigkeit des IStGH solle „auf Länder beschränkt bleiben, die sich ihm angeschlossen haben oder vom UN-Sicherheitsrat für Ermittlungen nach Den Haag überwiesen wurden“ erklärte ein Sprecher des US-Außenministeriums. Die USA sind dem IStGH ebenso wie Israel bis heute nicht beigetreten. Eine Überweisung durch den Sicherheitsrat an den IStGH mit Blick auf die besetzten palästinensischen Gebiete würde am Veto der USA scheitern.

In einer Stellungnahme an die Prüfungskammer hatte auch die Bundesregierung argumentiert, die territoriale Zuständigkeit des IStGH sei nicht gegeben. Zum einen sei Palästina trotz des Beitritts zu dem Gericht im Januar 2015 kein Staat im Sinne des IStGH-Statuts. Auch seien die Voraussetzungen der Wiener Konventionen für Staatlichkeit nicht gegeben. Schließlich seien die seit dem Junikrieg von 1967 bestehenden Grenzen zwischen den damals von Israel besetzten Territorien und dem israelischen Kernland keine endgültigen Staatsgrenzen.

HRW erwartet, dass der IStGH sehr bald Ermittlungen aufnimmt wegen zahlreicher Verbrechen. Konkret nennt die NGO etwa mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beider Seiten in den Gazakriegen der Jahre 2009 und 2014.

Kommentar des Autors
Großer Fortschritt für Palästina
Wer die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs als einseitig gegen Israel verurteilt, hat sie nicht gelesen oder verbreitet Unwahrheiten.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat nach über sechsjährigen Beratungen endlich entschieden, Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den seit 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebieten zu eröffnen. Das ist ein großer Fortschritt. Denn die Menschenrechtsnormen, die nach 1945 vor dem Erfahrungshintergrund von Schoah, Faschismus und Zweitem Weltkrieg vereinbart wurden, gelten universell und ausnahmslos für alle BewohnerInnen dieser Erde.

Dasselbe sollte auch für die Strafbarkeit besonders gravierender Verstöße gegen diese Normen gelten. Die auch von der Bundesregierung vorgetragenen Einwände gegen eine territoriale Zuständigkeit des IStGH für die besetzten Gebiete liefen auf eine fortgesetzte Straflosigkeit für weitere Jahre oder Jahrzehnte hinaus – bis zu einer politischen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts.

Wer die Entscheidung des IStGH als einseitig gegen Israel gerichtet kritisiert, hat sie entweder nicht gelesen oder verbreitet bewusst die Unwahrheit. Es geht bei den jetzt ermöglichten Ermittlungen des Gerichts ausdrücklich um vergangene, derzeitige und künftige mutmaßliche Verbrechen ausnahmslos sämtlicher an dem Konflikt beteiligter Akteure.

Das gilt völlig unbeschadet der Tatsache, dass die bislang erfolgten Untersuchungen der UNO zu den Gaza-Kriegen der Jahre 2009 und 2014 wie zu den Gaza-Protesten von 2018 eine zum Teil deutlich höhere Zahl mutmaßlicher Verbrechen durch israelische Behörden und Streitkräfte dokumentiert haben als durch die Hamas, die Autonomiebehörde (PA) oder bewaffnete palästinensische Gruppen.

Dass mutmaßliche Verbrechen palästinensischer Akteure in diesen drei Untersuchungsberichten möglicherweise nicht vollständig oder nicht mit den für ein Strafverfahren wünschenswerten Details und Belegen aufgeführt sind, liegt allerdings auch daran, dass die israelische Regierung jegliche Kooperation mit dem IStGH verweigert.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.

2 Kommentare

  1. rudolf schwinn

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Wer für einen gerechten Frieden im Nahen Osten eintritt, wem das Leiden des palästinensischen Volkes zu Herzen geht und jene Israelis versteht, die die Koexistenz mit den Palästinensern als Gebot der Humanität und der Vernunft sehen, wird auf den von Andreas Zumach dargestellten und kommentierten Vorgang lange gewartet haben. Man wird sehen, in welchem Umfang und welcher Akzentuierung die tonangebenden Medien in Deutschland ihre Leserschaft über diese historisch bedeutsame Entscheidung des Internationalen Strafgerichthofes in Kenntnis setzen werden. Martin Böttger ist in jedem Fall zu danken, dass er die Leserschaft des von ihm herausgegebenen Beueler Extra-Dienstes verantwortungsvoll und sachkundig informiert, indem er den Bericht des erfahrenen UNO -Korrespondenten Andreas Zumach verbreitet.
    Achtungsvoll,
    rudolf schwinn

  2. klemens roloff

    Rudolf Schwinn ist skeptisch: „Man wird sehen, in welchem Umfang und welcher Akzentuierung die tonangebenden Medien in Deutschland ihre Leserschaft über diese historisch bedeutsame Entscheidung des Internationalen Strafgerichthofes in Kenntnis setzen werden.“

    Diese Skepsis ist angebracht: Aus dem Bonner General-Anzeiger ist bis heute nichts über dieses international bedeutsame Ereignis zu erfahren. Der Internetauftritt tagesschau.de berichtete am 6.2.2021 immerhin recht ausführlich: Der israelische Premier durfte seine Einschätzung darlegen, wonach es sich bei der Entscheidung des Gerichts um „puren Antisemitismus“ handele. Mit der politischen Einordnung wurde das ARD-Studio in Tel Aviv betraut. Erwartungsgemäß wiederholte und unterstrich es die Einschätzung des israelischen Ministerpräsidenten. Die Rede vom „Staatsfunk“ hätte auch in diesem Fall – leider, und einmal mehr – ihre Berechtigung.

    Es wird seit langem beklagt, dass die sogenannten Länder des Südens in der internationalen Berichterstattung keine Stimme haben. Warum das so ist und vorerst so bleiben wird, hat mit der Geschichte des Kolonialismus und der heutigen Weltordnung zu tun. Die Leserschaft des Beueler Extradienst wird wissen, dass dieser „Welt-Unordnung“ keine Zukunft beschieden ist. Hin und wieder helfen Beiträge wie die von Andreas Zumach, sich ein Bild von dieser heillosen Situation zu machen. Das ist immerhin was!

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