Beueler-Extradienst

Meldungen und Meinungen aus Beuel und der Welt

So alt wie das Land

von Silvia Gingold
An den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Hessische Staatskanzlei, Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Bouffier,
Zu meinem 75. Geburtstag gratulierten Sie mir in einem Schreiben und wiesen darauf hin, dass ich so alt wie das Land Hessen und die Hessische Verfassung geworden bin. Meinen Dank für diese Gratulation möchte ich verbinden mit einigen Gedanken zu unserer Hessischen Verfassung und wie mit ihr bis heute umgegangen wurde.
Bekanntlich war die Hessische Verfassung 1946 nach den Verbrechen des Faschismus parteienübergreifend geprägt vom Willen, eine demokratische und soziale Gesellschaft zu schaffen, in der die Prinzipien: „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“ verwirklicht sind.
Dies findet sich wieder u.a. im Friedensgebot des Artikels 69 (1), in den Forderungen für eine demokratische Erziehung sowie in zahlreichen Artikeln wie z.B. dem Recht auf Arbeit, der Überführung von Banken, Energieversorgern, Bergbau und Infrastruktur in Gemeineigentum und natürlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese Punkte entsprachen dem Willen der hessischen Bürger, die in einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 mit überwältigender Mehrheit dieser neuen Verfassung ihre Zustimmung gaben.
Leider wurden verschiedene dieser demokratischen und sozialen Anforderungen der Hessischen Verfassung nicht voll verwirklicht, teilweise auch verletzt, was ich persönlich erleben musste: In den 70er Jahren wurden Menschen, die die Werte der Hessischen Verfassung und des Grundgesetzes verteidigen und bewahren wollten, vom Hessischen „Verfassungsschutz“ bespitzelt und als „Verfassungsfeinde“ diffamiert. Ich selbst wurde einer „Gesinnungsprüfung“ unterzogen und aus dem hessischen Schuldienst entlassen, weil man mir politische Aktivitäten vorwarf, die mir laut Hessischer Verfassung Artikel 11 garantiert sind:
„Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt….“
Wie mich betraf es viele Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst, die wegen ihres demokratischen Engagements vom Hessischen „Verfassungsschutz“ bespitzelt wurden und Berufsverbot bekamen. Meine Klage gegen das Land Hessen mündete in einem Urteil, das mich zur „Verfassungsfeindin“ stempelte, obwohl mir keine einzige meiner politischen Aktivitäten als gesetzwidrige Handlung vorgehalten werden konnte. Das Gericht glaubte damals – der Aussage des Hessischen „Verfassungsschutzes“ folgend – auf der Grundlage eines prognostizierten Verhaltens urteilen zu können. Auch wenn ich ufgrund des Drucks einer demokratischen Öffentlichkeit als Angestellte wieder eingestellt wurde, gilt dieses Urteil bis heute.
Besonders für meine Eltern, die als jüdische Emigranten in Frankreich im Widerstand gegen Hitler standen, die Angehörige in den Gaskammern von Auschwitz verloren hatten, die mit neuen Hoffnungen und mit dem Willen ein demokratisches Hessen mit aufbauen zu helfen, aus dem Exil zurückkamen, war dies eine bittere Erfahrung.
Bis heute stehe ich wegen meines antifaschistischen und friedenspolitischen Engagements unter Beobachtung des „Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen“. Das ist ein Verhalten, für das Sie als ehemaliger hessischer Innenminister und jetziger Ministerpräsident politische Verantwortung tragen. Ich sehe darin eine eklatante Verletzung der Hessischen Verfassung.
Selbst eine angemessene juristische Überprüfung dieser skandalösen Beobachtung wird mit der Behauptung verhindert, dass eine Offenlegung der Quellen angeblich die „Handlungsfähigkeit“ der Behörde in Frage stelle. Das widerspricht eklatant allen verfassungsmäßigen Grundsätzen, wie sie in der Hessischen Landesverfassung niedergelegt sind.
Zu meinem 75. Geburtstag hätte ich mir neben Ihren Glückwünschen vielmehr eine – wenn auch nachträgliche – Aufhebung meines Berufsverbotsurteils, meine volle Rehabilitierung, eine Entschuldigung für begangenes Unrecht sowie die Einstellung meiner Beobachtung durch den „Verfassungsschutz“ gewünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Gingold

Über Gastautor:innen (*):

Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

Ein Kommentar

  1. Martin Böttger

    Leser Rudolf Schwinn bat mich, seine Zuschrift hier einzufügen:
    Lieber Martin,
    vielen Dank für die Veröffentlichung des Briefes von Silvia Gingold an den hessischen Ministerpräsidenten. Ihre Worte machen Volker Bouffier pointiert auf den Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufmerksam. Ihre dringende Forderung, den “Radikalen”-Erlass endlich aufzuheben, tausende Betroffene zu rehabilitieren und zu entschädigen, lädt zu einem Rückblick ein.

    Frau Gingold hatte das grosse Glück, Kind von Menschen zu sein, die zu einer entschiedenen Minderheit der deutschen Bevölkerung gehörten: Etty und Peter Gingold, Juden und Kommunisten, konnten sich nach Frankreich retten. Als aktive Angehörige der Resistance leisteten sie – bei ständiger Gefährdung des eigenen Lebens – ihren persönlichen Beitrag zur Niederlage des Faschismus. Sie taten dies in einer Lage, in der für Niemanden absehbar sein konnte, wie dieser Kampf enden würde. Die Republik Frankreich brachte später ihre Anerkennung für diese Verbundenheit mit der Verleihung von hohen staatlichen Ehrenbezeugungen zum Ausdruck. Wie Thomas Mann, der sich in Rundfunkansprachen an die deutsche Bevölkerung gewandt hatte, und den “Antikommunismus als Grundtorheit” verachtete, musste Peter Gingold erfahren, dass Emigranten nach dem achten Mai im Westen Deutschlands kaum willkommen waren. Er musste lange darum kämpfen, dass die Behörden die ihm vom Nazi-Staat auferlegte Ausbürgerung aufhoben und er als anerkannter Staatsbürger seinen Kampf für die Demokratie und den Frieden in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen konnte.

    Die Kommunisten im Westen Deutschlands arbeiteten nach der Befreiung vom Faschismus an der Konstituierung von Verfassungen mit, die die demokratischen Grundrechte deklarieren. Max Reimann, ihr Vorsitzender, lehnte als Mitglied einer federführenden Kammer ihre Zeichnung jedoch ab: Die Begründung, der Entwurf einer separaten Verfassung markiere einen wesentlichen Schritt zur Spaltung Deutschlands, versah er unter Achtung des Inhalts jedoch mit einem Versprechen. Sinngemäss sagte er, die Kommunisten würden sofort dagegen aufstehen, wenn die Verfassung gefährdet werde. Ein Blick auf die Restauration der Bundesrepublik in der Ära Adenauer, der sich dabei westlicher Unterstützung gewiss sein konnte, belegt die realistische Erwartung Reimanns. Die Kommunisten und viele weitere Demokraten, die sich gegen (u.a.) die Aufrüstung und Notstandsgesetze wandten, waren gefordert. Politische Diffamierung und juristische Repressalien sowie das bis heute gültige KPD-Verbot verbannten ihren Widerstand in Abseits und “Illegalität”. Die Tatsache, das Kommunisten am Entschiedensten gegen den Faschismus gekämpft hatten und viele ihr Leben gaben, um diesen schliesslich zu besiegen, war den Herrschenden nicht der Rede wert. Es galt ihnen, “durchzuregieren”

    Auf diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass diese – im Bemühen, die “marktkompatible Demokratie” als allein denkbares Herrschaftsmodell zu schützen – schliesslich keine Skrupel hatten, die Axt an die “freiheitlich-demokratische Grundordnung” zu legen: Andersdenkende mit Berufsverboten zu belegen, sie ihrer bürgerlichen Existenz zu berauben und ihr Engagement zu delegitimieren und justiziell zu verfolgen. Die Wirkung dieser Repressalien fand den Beifall jener – wir erinnern uns an den “Historikerstreit” -, die den obszönen Einfall hatten und popularisierten, Faschisten und Antifaschisten gleichzusetzen, als “Ränder” einer “Gesellschaft der Mitte” abzutun. Mit Blick auf dieses Segment der Gesellschaft erinnern wir uns der Mahnung von Brecht, die auch 65 Jahre nach seinem Ableben gültig ist: “Der Schoss ist fruchtbar noch aus dem das kroch”. Der verdienstvolle Brief von Silvia Gingold und das anhaltende Engagement vieler anderer Opfer des Berufsverbots-Regimes darf von Herrn Bouffier nicht zu den Akten gelegt werden: Jede Einzelne, jeder Einzelne hat das Recht, dass sein, dass ihr demokratisches Engagement Würdigung erfährt und die Last, die ihm dieser Staat aus verfassungswidriger Haltung auferlegt hat, anerkannt wird und eine ideelle wie materielle Wiedergutmachung erfolgt. Dies gebietet nicht allein die Gerechtigkeit. Der Zustand dieser Gesellschaft fordert dringend ein Verhalten, das zeigt: die Demokratie lebt nicht aus den “goldenen Worten”, die der Blick in den Kalender anregt, sondern sie bedarf des entschiedenen Handelns.

© 2024 Beueler-Extradienst | Impressum | Datenschutz

Theme von Anders NorénHoch ↑