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Die Komplizen bleiben im Amt

Der Vertuscher von sexualisierter Gewalt bleiben allesamt im Amt. Ob Woelki, Schwaderlapp oder die beiden anderen Komplizen unter der Priesterkutte: Der Obergauner einer seit zweitausend Jahren tätigen Organisation zur Vernebelung des Denkens, der materiellen Ausbeutung und der Erziehung zur Unterwürfigkeit unter die Herrschenden machen weiter. Zwei dürfen “einfach so” weitermachen, einer schickt sich selbst ein Jahr nach Afrika – eine “Strafe” auf dem intellektuellen und kulturellen Niveau des “Pater Brown”-Filme der 60er Jahre mit Heinz Rühmann. So ist dieser Männerclan, der sogar über einen eigenen Staat verfügt. Tja, liebe “Maria 2.0” und “eckige Tische”: sie wollen es immer noch nicht glauben – Aber genau so ist Kirche – wie wäre es vielleicht, das mal zu erkennen?

Was hat der Franz in Rom für ein Theater veranstaltet: Da schickte er zunächst zwei Inquisitoren – entschuldigung Glaubenskommissare nach Köln, die führten Gespräche, drehten Aktenordner um – ob sie sie gelesen haben, weiss niemand, sprachen auch mit ein paar Opfern sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen und – der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen. Herr Woelki – erzkonservativer Ideologe mit Opus-Dei-Parteibuch (wenn es eins gäbe) – muss schon gewusst haben, dass er so davon kommt. Rief er doch schon zu Beginn der Bischofskonferenz dazu auf, dass alles beim Alten bleiben solle. Und wenn er alles beim Alten meint, dann sind das – da machen sich die sogenannten “progressiven Katholiken” immer Illusionen – autoritäre Strukturen des Mittelalters. Die Opfer sind traumatisiert, zum Teil durch die stümperhaften Nicht-Aufklärungen re-traumatisiert, nicht entschädigt, ohne Anerkennung, ohne Würdigung – der Herr Woelki geht in eine “selbstgewählte Auszeit” bis Ende der Fastenzeit, die er selber vorgeschlagen hat. Welch eine Genugtuung, welch eine Verhöhnung der Opfer!

Was hatte Woelki noch am Wochenanfang sinngmäß vor seinen klerikalen Mitverschleierern geseibert: Man solle sich nicht so sehr “von außen” beeinflussen lassen – also zu deutsch: Wie scheißegal sind mir die Schäfchen, vor allem die Betroffenen von sexuellem Mißbrauch und alle Spinnerten, die sich einbilden, in dieser Kirche gäbe es sowas wie Gerechtigkeit oder gar Demokratie! Der Kernirrtum der Gutgläubigen von “Maria 2.0” und “Eckigen Tischen” ist doch, dass sie nicht erkennen, (können oder wollen) dass Denkstruktur und Weltsicht von Woelki und Franziskus sich in einer Kernfrage nicht von den Taliban, Wahabiten, Ajatollahs, Moslembrüder oder amerikanischen Bible-Belt-Evangelikalen unterscheiden. Diese selbsternannten autoritären Männer entscheiden aus alleiniger, angeblich göttlicher Macht, weil diejenigen, die an ihren Lippen hängen, ihnen das glauben, dass sie einen Auserwählten vor sich haben, das zulassen. Wer sich von derartigen autoritären Charakteren auf der Nase herumtanzen lässt, ist selbst verantwortlich und sollte dies erkennen. Es gibt keinen Kompromiss zwischen Demokratie und Vatikan, zwischen Aufklärung und ideologischer Herrschaft eines männlich dominierten Priesterkults.

Die Frage der Unterordnung jeglicher Religion unter die säkulare Demokratie oder der Versuch, vatikanisches Recht oder Scharia über das Grundgesetz zu stellen, ist eine Herausforderung, auf die die Aufklärung des 21. Jahrhunderts eine eindeutige Antwort finden muss. Es wird Zeit, dass endlich die Staatsanwaltschaft ermittelt und weltliche Gerichte urteilen und diesen Pharisäern das Handwerk legen. Es gibt keinen Weg zurück ins Mittelalter.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

Ein Kommentar

  1. Franz Leo Mai

    Kirchenrecht – ein Relikt aus dem vorigen Jahrtausend
    Niemand kann etwas dagegen haben, wenn Religionsgemeinschaften für den Ablauf innerhalb ihres Vereins eigene Regeln aufstellen. Aber alles das – ausnahmslos alles – muss sich zwingend innerhalb unseres Rechtssystems bewegen.Aus aktuellem Anlass steht derzeit die katholische Kirche mal wieder in der Kritik – und da vor allem der Kölner Erzbischof Wölki. Im Mittelpunkt einerseits ein ebenso undurchsichtiges wie unwürdiges Geschachere um ein von Rainer Maria Kardinal Wölki in Auftrag gegebenes Gutachten. Dabei ist es eine innerkirchliche Angelegenheit, ob das Gutachten nun veröffentlicht oder erst ein Gegengutachten abgewartet werden soll.Was keineswegs innerhalb der Kirche abgehandelt werden darf, das ist allerdings das Verhalten von Wölki (und möglicherweise von anderen “Würdenträgern”) im Zusammenhang mit “Dienern Gottes”, die sich an Kindern vergangen hatten. Solche Verbrecher übelster Sorte einfach nur an eine andere Stelle zu versetzen, statt sie der Staatsanwaltschaft zu melden, ist nicht zu dulden, sondern muss seinerseits als Straftat abgeurteilt werden.Allein die Formulierung, die seinerzeit berichtet wurde, dass Papst Franziskus das “päpstliche Geheimnis” abgeschafft hat, unterstreicht die unglaubliche Arroganz: Die Aussagen in Kirchenprozessen sollen in Zukunft auch an zivile Behörden gehen. Geradeso, als würde die Kirche damit eine Gnade erweisen. Kirchenprozesse sind ein Relikt aus dem Mittelalter. Wieso stehen Kirchen außerhalb des Vereinsrechts eigene Rechte überhaupt zu? Einzig und allein die staatliche Justiz hat Herrin von Strafverfahren zu sein. Nicht bloß im Zusammenhang mit all dem, was perverse Schweine in Soutane oder Ornat mit Kindern angestellt haben, sondern in absolut allen Strafsachen. Jedenfalls immer dann, wenn sich derartige Verbrechen außerhalb des Kirchenstaates ereignet haben. Der Vatikan selbst hat Staatsrang und kann in seinem Gebiet ja durchaus nach seinen Gesetzen verfahren. Aber wieso unterstehen Geistliche, die sich an Kindern vergangen haben, in diesem unserem Lande nicht wie alle anderen Sittlichkeitsverbrecher der weltlichen Gerichtsbarkeit?Juristen, die ja selten um eine Begründung für zusätzliche Arbeit (und Einnahmen) verlegen sind, begründen das damit, dass früher das Personalitätsprinzip in der Rechtsprechung galt. Bei diesem Schwachsinn aus vorigen Jahrhunderten konnten Angehörige bestimmter Schichten und Körperschaften ihre Mitglieder nach eigenem Recht bestrafen. Dadurch ließen sich zum Beispiel Angehörige höherer Stände anders rechtlich verfolgen als solche niederer Stände. Und es konnte zwischen Bürgern und nicht am Ort Ansässigen unterschieden werden. Aus diesen überholten Rechtsprinzipien aus Feudalzeit wird ebenfalls das Kirchenrecht abgeleitet. Das Personalitätsprinzip wurde erst schrittweise vom Territorialprinzip abgelöst. Zum Teil jedenfalls. Aber eben dann nicht, wenn es um die Kirchen ging. Die haben sich – entgegen jeder Vernunft – in vielen Fällen ihre eigene Gerichtsbarkeit bewahrt. Die Durchsetzung von Recht und Gesetz gehört in die Hand des Staats und von sonst niemandem. Immer dann, wenn es um Straftatbestände geht, darf kein Zweifel daran bestehen, dass hier ausschließlich unsere staatlichen Gesetze zu gelten haben und dass deren Durchsetzung das Monopol des Staates ist.Vor allem von Rechtsaußen, aber auch von anderen religiös Verknöcherten wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Koran und die Scharia verwiesen. Während es sich beim Koran sozusagen um die Bibel des Islam handelt, ist die Scharia ein Regelwerk. Dabei wird von den Kritikern der Scharia oft unterschlagen, dass gegen deren Anwendung innerhalb der Glaubensgemeinschaft nichts zu sagen ist. Allerdings muss die Geltung zwingend ein Ende da finden, wo die Regeln der Scharia mit den rechtlichen Grundvorstellungen Deutschlands nicht vereinbar sind.

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