Blockierter UNO-Sicherheitsrat
Schon mehrfach in der fast 77-jährigen UNO-Geschichte hat der aus 15 Staaten bestehende Sicherheitsrat in New York auf einer Dringlichkeitssitzung in den Tagen und Stunden vor einem drohenden Krieg diesen noch zu verhindern versucht. Zuletzt und vergeblich geschah das unmittelbar vor Beginn des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges der USA und Großbritanniens am 20. März 2003. Doch am Mittwochabend erlebte der Rat eine böse Premiere und wurden zumindest 14 der 15 BotschafterInnen von der Realität überholt: noch während ihrer bereits zweiten Dringlichkeitssitzung dieser Woche zum Ukraine-Konflikt kündigte Wladimir Putin in Moskau den Beginn der Angriffe der russischen Streitkräfte auf die Ukraine an.
Vergeblich blieb der Appell, den UNO-Generalsekretär Antonio Guterres zur Eröffnung der Sitzung an Putin gerichtet hatte: „Halten Sie Ihre Truppen davon ab, die Ukraine anzugreifen, geben Sie dem Frieden eine Chance, viele Menschen sind bereits gestorben”. Russlands UNO-Botschafter Wassili Nebensja reagierte auf dem Appell mit der Rechtfertigung der Angriffe und ihrer Verharmlosung. Es handele sich dabei „nicht um einen Krieg“ sondern lediglich um „eine spezielle militärische Operation“. Es folgten ungewöhnlich scharfe Wortgefechte. Der ukrainische Botschafter Serhij Kyslyzja erklärte in Richtung seines russischen Amtskollegen: “Wir verurteilen die Aggression, die Sie gegen mein Volk verüben. Es gibt kein Fegefeuer für Kriegsverbrecher. Sie fahren direkt zur Hölle, Botschafter.“ US-Botschafterin Linda Thomas-Greenfield kritisierte die „Mißachtung“ des Sicherheitsrates durch sein ständiges Mitglied Russland.
In Berlin bezeichnete auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, der sich in der Vergangenheit immer intensiv für eine Deeskalation des Konflikts mit Russland engagiert hatte, Putin als „Kriegsverbrecher“. Russland , so Mützenich, habe „sein Vetorecht im UN-Sicherheitsrat moralisch und politisch verwirkt.”
Dennoch will Russland dieses Vetorecht wahrnehmen gegen den Resolutionsentwurf, dessen Vorlage die USA und andere Staaten noch für den gestrigen Donnerstag angekündigt hatten. Auf Basis von Kapitel 6 der UNO-Charta zur „friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ wird in dem Entwurf ein „Verstoß“ Russlands gegen die Charta sowie eine Ratsresolution zum Ukrainekonflikt von 2015 festgestellt und die Regierung Putin aufgefordert, sich umgehend wieder an diese Resolution und an das Völkerrecht zu halten. An die „Maßgabe“ aus Artikel 27 der UNO-Charta, dass sich bei Beschlüssen auf Basis von Kapitel 6 die Streitparteien „der Stimme enthalten sollen“, dürfte sich Russland genauso wenig halten wie die anderen vier ständigen, vetoberechtigten Ratsmitglieder in der Vergangenheit.
Laut Charta ist der Sicherheitsrat zuständig, um bei „einer Bedrohung oder dem Bruch des Friedens“ Maßnahmen zu ergreifen „zur Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit“. Wird die Handlungsfähigkeit des Rates aber durch das Veto eines (oder mehrerer) seiner fünf ständigen Mitglieder blockiert, kann die Generalversammlung diese Zuständigkeit an sich ziehen. Das geschah zum ersten Mal zu Beginn des Koreakrieges im Jahre 1950. Nachdem der Rat durch eine Vetodrohung der Sowjetunion über sechs Monate blockiert war, verabschiedete die Generalversammlung die Notstandsresolution “Uniting for Peace“. Das erfolgte seitdem in neun weiteren Fällen. Auf einer Sitzung der Generalversammlung am Mittwoch kritisierten zwar mehrere Dutzend Länder das Vorgehen Russlands. Aber eine Initiative für eine Notstandsresolution zeichnete sich zunächst noch nicht ab.
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