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Das Ticket

Das Wesentliche bleibt unklar

Es soll kommen. Es “soll” am 1. Januar kommen. Die Verkehrsunternehmen sagen bereits jetzt: schaffen wir nicht. 1. März sei schon “sehr anspruchsvoll”. Es soll nämlich ein Abonnement werden, also 588 Euro / Jahr, monatlich kündbar. Immer noch billiger als das Abo einer bundesweiten Zeitung.

Das bedeutet: die Verkehrswende kommt damit nicht. Im Gegenteil: auf der Basis der aktuellen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geht nichts vorwärts, sondern alles soll so bleiben wie es ist: stillgelegte Bahnstrecken, ausfallende Fahrten etc. etc. Der “Bestand” wird gesichert.

Wie das Ticket aussieht, weiss noch keine*r. Es scheint Überlegungen zu geben, es ausschliesslich digital anzubieten. Ich kenne nicht wenige, die sind dann raus. Vielleicht auch ich. Es muss ein Angebot geben, es bei richtigen Menschen zu erwerben und ohne Handy in die Hand nehmen zu können. Wie die Bahncard, oder die Geldkarte (Ex-EC). Mindestens. Ich gehe dazu auch zu den Stadtwerken aufs falsche Rheinufer. Wenn es das Ticket dort nicht gibt, bin ich raus.

Und dann ist da noch die Sache mit dem Preis. Der soll “dynamisiert” werden. Schliesslich gilt aktuell 10% Inflation. Dann kostet es nicht mehr “49” sondern 55 Euro, statt 588 dann 660 Euro. Schauen Sie sich die Zahlen an, sehen schlecht aus, oder? Ein Jahr weiter sind das 61 / Monat = 732 / Jahr. Pffft, da wäre ich schon wieder raus.

Über Martin Böttger:

Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
Sie können dem Autor auch via Fediverse folgen unter: @martin.boettger@extradienst.net

Ein Kommentar

  1. Helmut Lorscheid

    Ich habe mich heute an die Obfrau der SPD im Verkehrsausschusses des Bundestages, Dorothee Martin, geschrieben und mich dabei gegen den Unsinn eines nur online verfügbaren Tickets gewandt. Protest kommt auch vom vdk, der unter der neuen Präsidenten Verena Bentele zunehmen an Kraft und Deutlichkeit gewinnt. Ich fand den früher eher bisschen verschlafen. Von Juristen möchte ich erfahren, ob die Verknüpfung des ja staatlich subventionierten 49-Euro-Ticket mit dem Besitz eines Smartphones überhaupt grundgesetzkonform ist.

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