Der Bonner General-Anzeiger (GA) fragte am 18. April in einem Anreisser auf der Seite eins, ob die Monarchie noch zeitgemäß sei. Die Neue Zürcher Zeitung fragte im September 2022, ob die Monarchie überholt sei. Antwort: “Mitnichten.“ Der Stern fragte kürzlich über forsa nach, ob die Deutschen wieder einen Monarchen/eine Monarchin haben wollten. Acht Prozent waren dafür, 14 Prozent der AfD- Anhängerschaft, drei Prozent die der Grünen, die anderen datwischen.

Knut Wissenbach aus Niederheimbach bei Bingen ist der Mann, der der Monarchie in Deutschland wieder Geltung verschaffen will. Er ist Vorsitzender des Vereins “Tradition und Leben”, er meint, man könne mit der Monarchie der „Demokratie die Krone aufsetzen“.

Das alles ist doch höchst erstaunlich. Auch der GA. Darin wird auf Seite drei beschrieben, dass der neue britische Monarch Charles III. beim Besuch in Berlin eine Kopfbedeckung aufgehoben habe, die jemandem vom selbigen geflogen sein. Der Monarch wird in einigen Monaten 75, er scheint also durchaus beweglich zu sein. Dies möge er behalten.

Wer wissen möchte, ob der auch anders sein kann, schaue sich eine per sozialem Netzwerk festgehaltene Szene an: Laura Kuenssberg beyond parody -„”The servant must clear my desk for me. I can’t be expected to move things.”

Is aber eijentlich ejal.

Mit der Monarchie wird es nichts mehr bei uns. Im November jährt es zum 105. Mal, dass der bis 1918 herrschende Kaiser abdankte. Er schrieb: “Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone.“ Für alle Zukunft.

Und wer sich nun zurücklehnt, um wie ein Fußballprofi auf eine Kicker-Frage zu antworten: Na gut…..sollte im Grundgesetz nachschauen. Artikel 79: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dies bezieht sich auch auf Artikel 20 Grundgesetz:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Nix mit Kaiser oder König. Aus die Maus für Monarchisten und alle anderen, die eine Monarchie für „zeitgemäß“ halten wollen könnten.

Über Klaus Vater / Gastautor:

Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.