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Korruption ist unausrottbar

Offensichtlich bedurfte es eines handfesten Skandals, um die Europäische Union in Sa­chen Korruptionsbekämpfung zu sensibilisieren. Im Dezember 2022 erschütterte ein Kor­ruptionsskandal neuer Art die EU, und schon fünf Monate später legte die EU-Kommission ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen zur Vermeidung und Ahndung von Korruption vor.

Bisher fanden die Korruptionsfälle in einzelnen EU-Mitgliedstaaten statt, wo EU-Gelder un­terschlagen wurden und verschwanden (Ungarn, Italien, Rumänien). Dafür war dann OLAF (französische Abkürzung) zuständig, das Europäische Amt für Betrugsbekämp­fung. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen rechts-widrigenHandlungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union schädigen.

Das Amt ermittelt innerhalb und außerhalb der europäischen Institutionen und unterstützt, koordiniert und beobachtet die Arbeit nationaler Behörden. Nach einem Bericht von OLAF sind 2022 knapp 430 Mio. € missbraucht oder zweckentfremdet worden. Eine unrecht­mäßige Verwendung von knapp 200 Millionen konnte verhindert werden. 2021 lag die un­terschlagene Summe bei mehr als 527 Mio.

Diesmal war es nicht ein Mitgliedstaat, sondern eine bekannte EU-Parlamentarierin, die erwischt wurde, weil sie sich offenbar von Katar und Marokko schmieren ließ und im Ge­genzug für deren Interessen stark machte. Bei Eva Kaili (griechische Sozialdemokratin, bis dahin Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments) und anderen sozialdemokrati­schen Abgeordneten waren mehr als 1,5 Mio. € ungeklärter Herkunft sichergestellt wor­den. Der Vorwurf lautet „Korruption und Geldwäsche in einer kriminellen Vereinigung“. Kailli sieht das natürlich anders und inszeniert sich als Opfer einer Intrige.

Im Europaparlament hat dieser Vorfall für erhebliche Unruhe gesorgt. Umgehend wurde von der EU-Kommission eine Reihe von Folgerungen angekündigt, die daraus gezogen würden. Natürlich gab es immer schon Bestimmungen gegen Korruption. Artikel 325 des Ver­trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet diese und die Mit­gliedstaaten zur Bekämpfung von Betrügereien und sonstigen gegen die finanziellen In­teressen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen. Dazu wurde 1999 OLAF ge­gründet und 2014 für alle EU-Institutionen ein Transparenz-(Lobby-)-Register vorgeschrie­ben.

2017 hatte die EU eine Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption und Be­trug erlassen, der Handlungsrahmen von Europol wurde entsprechend erweitert. Die Her­ausgabe eines Anti-Korruptionsberichtes, der den Fortschritt der Korruptionsbekämpfung in den einzelnen Mitgliedstaaten untersuchen sollte, wurde allerdings 2016 wieder einge­stellt. Nach Ansicht einschlägiger Institutionen reichen die Maßnahmen der EU nicht aus. Für die Nichtregierungsorganisationen Transparency International und LobbyControl sind die Transparenzregeln nicht scharf genug gefasst. Regelwidrige Nichteintragungen und Falschangaben müssten strafrechtliche Konsequenzen haben.

Aufgrund des Skandals vom Dezember 2022 kündigte die EU-Parlamentspräsidentin schon im Januar einen Reformplan mit 14 Punkten an, der u.a. die Lobbyarbeit von Ex-Parlamentariern beschränken, Treffen zwischen Abgeordneten und Externen dokumentati­onspflichtig machen, „Freundschaftsgruppen“ zwischen Abgeordneten und ausländischen Regierungen verbieten und Besuche von staatlichen Vertretern im Parlament registrieren sollte. Geschenke, Reisen und finanzielle Interessen von Abgeordneten sollen künftig de­taillierter erfasst werden. Kritiker fordern darüber hinaus – analog zu den Vorgaben im Deutschen Bundestag – Transparenz über Vermögenswerte und zu Geschäftspartnern.

Anfang Mai stellte die EU-Kommission ein Handlungspaket zur „Prävention und Schaf­fung einer Kultur der Integrität“ vor, das die zur Korruptionsbekämpfung erforderlichen In­strumente stärkt. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen, die teils von der EU, teils von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Für die strafrechtliche Verfolgung bleiben die Mit­gliedstaaten zuständig. Der Katalog der erfassten Tatbestände soll erweitert und präzisiert, die Mindeststrafen sollen erhöht, die Straftatbestände harmonisiert und das Strafmaß ver­einheitlicht werden. Gegenüber Personen aus Drittstaaten sind Sanktionen vorgesehen.

Die EU weist darauf hin, dass Korruption mindestens 5% des weltweiten Sozialprodukts kostet und in der EU Schäden von mindestens 120 Mrd. €/a anrichtet. Sie untergräbt „De­mokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Frieden, internationale Sicherheit und nachhaltige Entwicklung“. 68% der Europäer/innen seien der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist, und 40% hielten die Meldung von Verdachtsfällen für sinn­los.

Schon Anfang Juni folgte der nächste Schritt. Die EU-Kommission gründete ein interinsti­tutionelles Ethik-Gremium, das gemeinsame Standards für das ethische Verhal­ten aller EU-Parlamentarier und -Bediensteten und einen förmlichen Mechanismus für die Koordi­nierung und den Meinungsaustausch zwischen den Institutionen schaffen soll. Der um­fangreiche Katalog von Verhaltensstandards regelt vor allem folgende Bereiche:

# Annahme von Geschenken, Bewirtung, Reisen, Auszeichnungen

# Transparenz, vor allem für Treffen mit Interessenvertretern

# Angabe von Interessen und Vermögenswerten

# Nebenbeschäftigung oder externe Tätigkeiten

# Bedingungen und Transparenz bei Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder

# Überwachung der Einhaltung der Vorschriften

Selbstverständlich gab es auch zuvor schon Verhaltenskodices der einzelnen Institutio­nen, doch waren diese vielfältig und zersplittert. Nunmehr soll ein gemeinsamer hoher Standard sichergestellt werden. Das Ethikgremium soll gemeinsame Mindeststandards schaffen, dem Erfahrungsaustausch dienen und eine gemeinsame Kultur fördern. Seine Maßnahmen sollen für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein. Ermitt­lungen in einzelnen Fällen sowie Strafverfahren fallen nicht in die Zuständigkeit des Ethik­gremiums.

Es soll zügig weitergehen. Schon Anfang Juli sollen sich alle relevanten Institutionen treffen, um Verhandlungen aufzunehmen. Beteiligt sind das Europäische Parlament, der Eu­ropäische Rat, der Gerichtshof, die Europäische Zentralbank, der Europäische Rech­nungshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen. Der Europäischen Investitionsbank und anderen Institutionen steht die Mitwirkung offen.

Der Ethikkatalog ist anspruchsvoll und versucht, keine Lücken zu lassen. Die Breite und Schnelligkeit der geplanten Maßnahmen zeigt, dass die EU-Kommission erkannt hat, wel­che Bedrohung Korruption darstellt. Korruption ist nicht auszurotten. Mit ihren Vorschlägen strebt die EU ein unionsweites Netz zur Korruptionsbekämpfung an, in dem alle Staaten mitwirken und alle relevanten Institutio­nen zusammenkommen, um eine EU-Antikorrupti­onsstrategie mit spezialisierten Korruptionsbekämpfungsstellen und -in­strumenten zu ent­wickeln. Die von der Kommission vorgelegte Richtlinie bedarf allerdings noch der Zu­stimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrats, bevor sie EU-Recht wird.

Der Europarat hat zwei Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption geschaffen. 2002 trat das Strafrechtsübereinkommen über Korruption in Kraft.  Es verpflichtet die Ver­tragsparteien dazu, bestimmte korrupte Praktiken strafrechtlich zu verfolgen und Whistleblower zu schützen. Ferner sieht es eine bessere internationale Zusammenar­beit bei der Verfolgung von Bestechungsdelikten vor. Das Abkommen wurde bislang von 47 europäischen Staaten ratifiziert; Russland wurde im März 2022 ausgeschlossen.

Das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption trat 2003 in Kraft. Die 46 Unterzeichner­staaten verpflichten sich, wirksame Rechtshilfen für Personen zu gewähren, die Schaden aus Bestechungsaktionen erlitten haben. Die Konvention regelt Themen wie Haftungsfra­gen, Gültigkeit von Verträgen, Whistleblower, Beweismaterial oder Sicherstellung von Ver­mögen.

Die bereits 1999 gebildete Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) dient als Plattform für den Erfahrungsaustausch über Korruptionsthemen, überprüft anhand von Fragebögen und Expertenbesuchen das Verhalten der Mitgliedstaaten anhand der Antikorruptionsstan­dards des Europarats und fasst ihre Ergebnisse in Länderberichten zusammen. In zykli­schen Evaluierungsrunden werden Schwerpunktthemen behandelt. Die 49 Mitglieder der GRECO sind die Staaten des Europarats, die EU und die USA.

Auffällig ist, dass ernsthafte und koordinierte internationale Aktivitäten gegen die Korrup-tion erst vor rund zwanzig Jahren einsetzten (1999, 2002). Möglicherweise war dies bis dahin vorrangig als nationale Aufgabe gesehen worden. Im Zuge der internationalen Finanzverflechtungen, Krypto-Währungen und Steueroasen wurde klar, dass Korruption vorrangig ein grenzüberschreitendes Problem ist und daher eine internationale Koordination erfordert. Die internationale Gemeinschaft musste „nachrüsten“. Wenn immer wieder neue trickreiche und geheime Finanzwege entdeckt und genutzt werden, können nationale Maßnahmen nur begrenzt wirksam sein.

Das Übereinkommen gegen Korruption der Vereinten Nationen trat erst 2005 in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verfolgung verschiedenster Formen der Korruption und zur internationalen Zusammenarbeit. Derzeit haben 189 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter auch die EU. Nicht dabei sind u.a. Nordkorea, Sudan, Syrien und Eritrea. Deutschland ratifizierte das Abkommen erst 2014, da CDU und FDP lange Zeit verschärfte Regeln gegen Abgeordnetenbestechung ablehnten. 5)

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

Ein Kommentar

  1. Martin Böttger

    Wie ordnet sich denn in diesem beeindruckenden Gefüge die SMS-Politik der Vorsitzenden der EU-Kommission bei der Impfstoffbeschaffung ein? (Gesamtvolumen ca. 35 Mrd. €)
    https://jacobin.de/artikel/der-lausigste-deal-der-eu-geschichte-pfizer-ursula-von-der-leyen-eu-sms-impfstoff-korruption-martin-sonneborn-claudia-latour/

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