Aktuelle Infos zur Vermögenssteuer? (G20-Tagung) – Blockade der USA bei Digitalsteuer?
Die weltweite Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen beschäftigt vermehrt auch die Internationalen Organisationen. Neben das Problem der Steuerungerechtigkeit, der dadurch verursachten Wettbewerbsverzerrung und der Erfassung illegaler Finanzströme ist nunmehr die Finanzierungsfunktion getreten, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Aufbringung angemessener Mittel für den Klimaschutz und für die Entwicklung der Dritten Welt.
Internationale Transparenz
Zuständig für globale Steuer- und Finanzfragen ist die Organisation für Economic Co-operation and Development (OECD). Mitglieder sind allerdings nur 38 reiche Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen. Im Jahr 2000 wurde daher unter der Schirmherrschaft der OECD das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes gegründet. Ihm gehören die OECD-Mitgliedstaaten und mehr als 130 weitere Staaten an. Das Global Forum soll steuerbezogen Transparenz und Informationsaustausch realisieren und internationale Standards in den Bereichen Steuerhinterziehung, Steueroasen, Offshore-Finanzzentren, Informationsaustausch, Doppelbesteuerung und Geldwäsche entwickeln und kontrollieren. Man sieht, die Zielsetzung ist weit gefächert und anspruchsvoll.
2016 und erneut 2020 führte das Gobal Forum auf Ersuchen von Staaten sogenannte Peer Reviews durch, bei denen die Anwendung des internationalen Standards zum Informationsaustausch beurteilt wird. Statt einer dritten Prüfrunde wird die Umsetzung des Informationsaustauschs jetzt durch Monitoring und Selbstbeurteilung überwacht. Seit 2019 evaluiert das Global Forum mit umfassenden Länderprüfungen den von ihm 2014 geschaffenen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Dieser gemeinsame Standard ist eine wichtige Grundlage für Rechtssetzungen in Europa und für eine Erhöhung der Steuereinnahmen und Steigerung der Steuergerechtigkeit.
Gefordert wird, diesen Austausch steuerrelevanter Informationen auf andere Vermögenswerte auszudehnen, Briefkastenfirmen zu entlarven und zu durchleuchten und zwingend zu verlangen, diejenigen Personen zu nennen, die letztlich von (verschachtelten) Vermögenswerten profitieren.
Illegale Finanzströme
Zunehmende globale Bedeutung gewinnt die Bekämpfung grenzüberschreitender Finanztransaktionen, die in Verbindung mit Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung stehen. Dass solche illegalen Finanzströme negative wirtschaftliche, politische und soziale Auswirkungen haben und kriminelle Strukturen bis hin zum Waffen- und Menschenhandel fördern, ist offenkundig. Datenlecks wie Panama-Papers oder Swiss Leaks haben gezeigt, in welchem Umfang einflussreiche und wohlhabende Personen ihr illegales Vermögen verbergen. UN-Schätzungen zufolge verlieren die staatlichen Haushalte jährlich 1,6 Bio. $ durch global organisierte Kriminalität und übersteigen damit den Betrag, den afrikanische Länder an öffentlicher Entwicklungshilfe erhalten.
Die internationale Gemeinschaft hat sich daher verpflichtet, illegale Finanzströme zu bekämpfen. Deutschland bemüht sich, im Zuge seiner Entwicklungspolitik aktiv zu werden. Schwerpunktmäßig geht es darum, verdächtige Finanztransaktionen zu entdecken und die illegal erworbenen Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Das beginnt bei der präventiven Beratung und Unterstützung von Partnerländern und internationalen Organisationen, beinhaltet die Förderung von Finanzermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, erstreckt sich auf die Abschöpfung und Rückführung von Vermögen und schließt eine enge internationale Zusammenarbeit mit Staaten und, Organisationen, aber auch mit investigativen und zivilrechtlichen Institutionen ein.
Besondere Probleme bereitet erwartungsgemäß die Zusammenarbeit mit fragilen oder autoritär regierten Staaten. Hier erfolgt zunächst eine Prüfung, ob überhaupt eine Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen in Betracht kommt. Alternativ wird gegebenenfalls mit zivilrechtlichen Organisationen und Medienvertreter/innen zusammengearbeitet. Von Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, wird besondere Transparenz verlangt.
Abwehr von Steuervermeidung
Bereits seit 2013 arbeitet das Projekt ‘Base Erosion and Profit Shifting’ (BEPS), übersetzt ‘Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung’. Damit soll gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und gegen aggressive Steuergestaltungen vorgegangen werden. 2015 wurden dazu konkrete Vorgehensempfehlungen vorgelegt, die sich die Staatengemeinschaft zwei Jahre später zu eigen machte.
140 Staaten haben sich diesem Vorhaben angeschlossen, darunter alle OECD-Mitglieder und alle G20-Staaten. Beteiligt sind auch internationale Organisationen wie die UN, die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die EU. Ziel ist die Schließung von Steuerschlupflöchern, ausgehen von der Einsicht, dass dies nur durch internationale Zusammenarbeit möglich ist.
In einem ergänzenden völkerrechtlichen Vertrag von 2016 wurde eine Vielzahl von Einzelpunkten verbindlich geregelt. Er sieht z.B. die Anpassung von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen an die BEPS-Richtlinien vor, verhindert den Abkommensmissbrauch, legt Mindeststandards fest, erlaubt Vorbehaltserklärungen und führt Schiedsverfahren ein. Die Implementierung der neuen BEPS-Regelungen und ihre Wirkungsweise sollen kontinuierlich beobachtet werden.
Die EU unterstützt aktiv die BEPS-Bestrebungen und hat u.a. mit ihrer Anti Tax Avoidance Directive dafür gesorgt, dass wesentliche ihrer Empfehlungen Teil des europäischen oder nationalen Steuerrechts wurden. Fortschritte gab es auch bei der Transparenz. Der vereinbarte automatisierte Informationsaustausch umfasst Finanzkonten, Steuervorbescheide, länderbezogene Berichte und – innerhalb der EU – Steuerkonstruktionen. Damit ist – nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums – „das steuerliche Schutzniveau gegen aggressive Steuergestaltungen …. deutlich erhöht worden“.
Ein weiterer Ansatzpunkt der EU ist das Steueroasen-Abwehrgesetz von 2021. Es enthält Regelungen, die Personen oder Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen in Steueroasen fortzusetzen oder zu starten. Maßnahmen sind Hinzurechnungsverfahren und Quellenbesteuerung sowie die Streichung bestimmter Steuerbefreiungen und Gewinnverkürzungen und -verlagerungen. 2022 trat eine EU-Amtshilferichtlinie in Kraft, die die Mitgliedstaaten EU-weit verpflichtet, Nutzer von digitalen Plattformen zu melden, die dort Einkünfte erzielen. So wird die gesetzmäßige Besteuerung der dortigen wirtschaftlichen Aktivitäten möglich.
Beispielhaft für BEPS-Regelungen ist das Thema „Patentbox“. Früher durften Staaten in unbegrenztem Umfang Sonderkonditionen für die Besteuerung von Lizenzerträgen gewähren. Die steuerpflichtigen Unternehmen verlagerten daher ihre Patente in Länder mit solchen „Angeboten“ (Patentboxen), und der Ort der Besteuerung entsprach nicht mehr dem Ort der unternehmerischen Tätigkeit und der wirtschaftlichen Wertschöpfung. Benachteiligt war dann der Staat, in dem die Patente entwickelt worden und die Kosten dafür angefallen und steuerlich geltend gemacht worden waren. Nunmehr dürfen solche Lizenzeinnahmen nur noch dort steuerlich privilegiert werden, wo Unternehmen die zugrundeliegende Forschungs- und Entwicklungsarbeit vorgenommen haben. BSPS löst damit nicht nur das Problem der Steuerzuordnung, sondern verbessert auch die Wettbewerbsfähigkeit jener Unternehmen, die keine Patentboxen nutzen und die vollen Steuern zahlen.
UN-Steuerkonvention
Mitte November 2023 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zur internationalen Steuerpolitik. 125 Staaten stimmten dafür und 48 dagegen, 8 enthielten sich. Die Nein-Stimmen stammten vor allem von Mitgliedstaaten der EU und der OECD, auch Deutschland war dagegen.
Die Resolution soll die Rolle der UN in der internationalen Steuerpolitik stärken und die internationale Steuerkooperation „inklusiver und effektiver“ gestalten. Vielfach wird sie als Misstrauensvotum gegenüber der OECD gesehen, die zwar die Staaten des Südens an ihren steuerpolitischen Verhandlungen beteiligt, letztlich aber in erster Linie die Interessen ihrer Mitgliedstaaten vertritt, 38 reiche Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen. So erklären sich auch die Gegenstimmen. Die EU befürchtet künftig doppelte Aktivitäten bei UN und OECD, die möglicherweise kontraproduktiv wirken.
Die Resolution der UN ist eine Art Grundsatzerklärung und hat vorbereitenden Charakter. Sie spricht sich für die Schaffung einer multilateralen, rechtlich bindenden Rahmenkonvention aus. Nunmehr soll eine Satzung erarbeitet werden, die dem UN-Plenum im Herbst zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Sie soll dann den Rahmen für dauerhaft angelegte internationale Steuerverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen bilden. Die inhaltliche Ausrichtung ist noch weitgehend offen, allerdings erarbeitet bereits ein Expertenkomitee der UN Vorschläge zur Besteuerung der Digitalwirtschaft und deren Einbindung in bestehende bilaterale Steuerverträge.
Die Verschiebung von Zuständigkeiten der internationalen Besteuerung von der OECD zu den UN ist zunächst ein Erfolg für die Länder des Südens. Die bisherigen Reformen unter dem Dach der OECD waren nämlich weit hinter den Erwartungen der Entwicklungsländer zurückgeblieben. Insofern setzt die UN-Resolution ein deutliches Signal: Die internationale Steuerdebatte und -politik kann künftig nicht mehr ohne Mitwirkung der Staaten des Südens stattfinden.
Globale Mindeststeuer
Ein Erfolg auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit sind zwei globale Steuerregeln, auf die sich 2021 auf Initiative der OECD 130 Staaten einigten. Die Vereinbarung wird als eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung bewertet. Erstens geht es um eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten soll gesteigert werden. Digitalkonzerne wie Amazon oder Google sollen ihre Steuern nicht mehr dort zahlen, wo sie ihren Geschäftssitz haben, sondern dort, wo ihre Dienste genutzt werden und sie ihre Einnahmen und Gewinne erwirtschaften. Die Regelung soll für Unternehmen gelten, die mehr als 20 Mrd. € Umsatz machen. Dies wären weltweit etwa 100.
Die globale Digitalsteuer soll im Laufe des Jahres 2024 im Rahmen der OECD offiziell vereinbart werden. Allerdings bestehen Meinungsverschiedenheiten mit Kanada, das eine eigene dreiprozentige „Digital Services Tax“ plant, die möglicherweise rückwirkend eingeführt wird. Und die USA drohen mit Gegenmaßnahmen, da die dort beheimateten Tech-Riesen betroffen sind. – Für Deutschland werden Mehreinnahmen zwischen 0,85 Mrd. und 1,7 Mrd. € erwartet, je nachdem, ob nur die Körperschaftssteuer oder auch die Gewerbesteuer zugrunde gelegt werden.
Die zweite Neuregelung betrifft international tätige Konzerne, die einen Teil ihrer Gewinne in Steueroasen versteuern. Erfasst sind Konzerne, die jährlich mehr als 750 Mio. € Umsatz machen. Sie müssen künftig für ihre Gewinne eine globale Mindeststeuer von 15 % zahlen. Dies ist zwar ein recht niedriger Steuersatz, mehr war jedoch in den internationalen Verhandlungsrunden nicht erreichbar.
141 Staaten haben bisher das Konzept der Mindestbesteuerung übernommen. Die EU hat zwecks einheitlicher Umsetzung eine gemeinsame Richtlinie vereinbart. Ende 2023 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die globale Mindeststeuer umzusetzen und anteilige Steuern einzufordern. Die Steuerermittlung läuft wie folgt: Wenn ein deutscher Konzern für sein Tochterunternehmen im Ausland weniger als 15% Steuern bezahlt, kann Deutschland die Differenz beanspruchen.
Durch die Einführung eines Mindeststeuerniveaus wird der Umfang der zu verteilenden Steuern vergrößert und aggressiver Steuerpolitik einzelner Staaten ein Riegel vorgeschoben. Wenn einzelne Unternehmen ihre Gewinne in Steueroasen verschieben, so ist das erstens deshalb ungerecht, weil dieses Geld in den Staaten fehlt, wo die betreffenden Unternehmen ihre Geschäfte tätigen und der Staat ihnen die Infrastruktur liefert. Zweitens ist es eine Benachteiligung jener Unternehmen, die solche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nutzen und ordnungsgemäß angemessene Steuern zahlen.
Das Steuereinzugsverfahren läuft wie folgt: Zahlt ein Tochterunternehmen in einer Steueroase nur 5% Steuern, so kann der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, die Gewinne aus der Steueroase zusätzlich mit 10% versteuern. Auch bei der Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen durch „konstruierte“ Lizenzzahlungen ist künftig sichergestellt, dass mindestens 15% Steuern gezahlt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass Deutschland jährlichen Mehreinnahmen von 1,5 bis 1,7 Mrd. € erzielt.
Internationale Vermögenssteuer
Nach der Einführung einer Gewinn-Mindeststeuer verstärken sich die Forderungen, künftig auch ein globales Minimum einer Vermögenssteuer zu erheben. Die G-20-Staaten diskutieren darüber, die Schweiz hat sie bereits eingeführt. Deutschlands Staatshaushalts könnten davon profitieren. Eine Studie des Netzwerks ‘Steuergerechtigkeit’ und der Entwicklungsorganisation ‘Oxfam’ hat ergeben, dass der durchschnittliche Abgabensatz (einschl. Sozialabgaben) für Millionäre nur bei 26% und für Multimillionäre bei 29% liegt. Im Vergleich zahlt ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 € mtl. rund 35% und eine vierköpfige Mittelstandsfamilie bis zu 43%.
Für diesen sinnwidrigen Umstand gibt es drei Gründe: Erstens sind die Sozialabgaben begrenzt und steigen ab einem bestimmten Betrag nicht mehr. Zweitens beziehen Reiche zumeist kaum noch Einkünfte aus Arbeit, sondern eher aus Kapitalvermögen. Diese werden jedoch mit 25% besteuert. Drittens können Reiche steuerbegünstigte Schlupflöcher nutzen. Ergebnis dieser Rahmenbedingungen ist, dass die Vermögensverteilung in Deutschland immer ungleicher wird.
Auf dem Treffen der G-20-Finanzminister im Februar 2024 schlug der brasilianische Minister eine globale Mindeststeuer für Superreiche und eine gemeinsame stärkere Besteuerung von großen Erbschaften und Unternehmensgewinnen vor. Brasilien selbst plant bereits solche Regelungen. Davon ausgehend plädierte der französische Finanzminister für eine globale Steuer von 2% auf Vermögen (ab einer noch festzulegenden Größenordnung) sowie eine Mindeststeuer von 25% auf Einkommen von Milliardären.
Auch anderweitig zeigt sich Zuspruch. Etwas 130 Mitglieder des Europäischen Parlaments forderten im März d.J. eine ‘internationale Steuer für Superreiche’. Als Anlass wird die globale Steuer für Unternehmen genannt. „Was wir bei den Multinationalen geschafft haben,“ so ein Abgeordneter, „müssen wir jetzt bei den Reichen tun.“ Die Steuer soll progressiv gestaltet werden, global gelten und in Investitionen für den grünen und sozialen Wechsel fließen. Angedacht wird ein Steuersatz von 1,5% für Vermögen ab 50 Mio. €. Im April 2024 sprachen sich die deutsche Ministerin Svenja Schulze und einige internationale Amtskollegen für die Verabschiedung einer globale Vermögenssteuer auf dem kommenden G20-Gipfel aus.
Im Rahmen seiner derzeitigen G20-Präsidentschaft hat sich Brasilien von Gabriel Zucman, dem Direktor des Forschungsinstituts EU Tax Observatory an der Paris School of Economics, einen Vorschlag für eine globale Mindestbesteuerung ausarbeiten lassen, die mehr Geld für Klimaschutz und den Kampf gegen Armut mobilisieren soll. Milliardäre sollen demnach mindestens zwei Prozent ihres Vermögens zahlen, aktuell sind es null bis 0,5 Prozent. Das Thema steht auf der Tagesordnung des nächsten G20-Treffens Ende Juli in Brasilien.
Die EU-Steuerbeobachtungsstelle forderte im Herbst des Vorjahres „eine koordinierte globale Mindestvermögenssteuer für die sehr Reichen.“ Immerhin habe sich der Anteil der Milliardäre am weltweiten Vermögen, in den letzten 25 Jahren verdoppelt. Bei einem Steuersatz von 2% ergäbe sich ein Steueraufkommen von 214 Mrd. $, davon 42 Mrd. $ in der EU.
Die schweizerische Vermögenssteuer wird von den Kantonen erhoben, daher schwanken die Steuersätze zwischen 0,1 und 1,01%, zumeist sind sie progressiv gestaffelt. Zugrunde gelegt wird das Nettovermögen abzüglich aller Schulden; die Steuerpflicht beginnt bei rund 1 Mio. €. Die jährlichen Steuereinnahmen liegen bei etwa 7 Mrd. €. Deutschland würde bei einem ähnlichen Modell bis zu 73 Mrd. € zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr erhalten.
Die Absicht einer globalen Vermögenssteuer hat bereits Finanzberater auf den Plan gerufen, die „Strategien zum Schutz Ihres Vermögens“ anbieten. Daraus kann man ableiten, dass Insider entweder mit einer Änderung im Steuersystem rechnen oder dass sie unabhängig von deren Realisierungschance neue Geschäfte wittern. So schreibt der Beratungsdienst „perspektiveausland“, dass die Neuregelung „für vermögende Individuen weitreichende Folgen haben kann“ und dass „es unabdingbar ist, …. geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.“ Dazu biete man Informationsveranstaltungen und Seminare an. Voraussichtlich im Juni 2024 würden die G20-Staaten Beschlüsse fassen. Folgerichtig biete man für Juli 2024 in Zürich ein Seminar zum Thema „Vermögenssicherung und Strategieentwicklung“ an, bei dem es vor allem um Auswanderungsoptionen, Zweitstaatsbürgerschaften und Vermögensdiversifikation geht. Die Seminarteilnahme kostet bis zu 4.000 €.
Die Wahrscheinlichkeit einer weltweiten Einführung der Vermögenssteuer schätzen die Berater skeptisch ein, da vor allem die USA und die Schweiz nicht mitziehen würden. Insofern bietet sich für Steuerflüchtige eine Verlagerung des Wohnsitzes an. Allerdings sähen die aktuellen Pläne vor, dass man nach dem Wegzug noch zehn Jahre im Herkunftsland steuerpflichtig bleibe. Doch auch eine begrenzte oder rein europäische Lösung dürfte ein schwieriges Unterfangen sein. In Deutschland ist bekanntlich noch nicht einmal die Wiederbelebung der nationalen Vermögenssteuer gelungen.
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