Die AfD-affine Politik der schwarz-roten Koalition zur illegalen Zurückweisung von Asylantragstellern an den Aussengrenzen der Bundesrepublik ist gestern vom Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung gestoppt worden. Sie ist, da ist sich die Mehrheit der kundigen Verwaltungsrechtler*innen einig, rechtswidrig, weil sie gegen Europarecht verstößt. Eine erwartbare und klare Entscheidung, die auch nicht anfechtbar ist. Entgegen der Hoffnung des Innenministers, im Hauptverfahren noch Erfolg zu haben, liegen die Fakten glasklar auf der Hand.
Trotz der offensichtlichen Schlappe für seine rechte und rechtswidrige Politik erklärte Innenminister Dobrindt nach dem Urteil, die Bundesregierung werde mit ihrer rechtwidrigen Politik fortfahren. Offensichtlich befinden wir uns unter dieser Regierung nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern analog zu Trumps Vorbild, in einem Borderline-Regime, das seine Politik trotz negativer Gerichtsurteile durchzieht, schleichend und kaum merklich auf dem Weg zu einem Staat, in dem zum Rechtsbruch bereite Teile des Regierungsapparats versuchen, ihre ideologisch verblendete, grund- und menschenrechtswidrige Politik gegen Migrant*innen um jeden Preis durchzusetzen. Und das ganz ohne Regierungsbeteiligung der gesichert rechtsextremistischen AfD.
Wiederholungstäter
So sieht also die “politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextrmismus” der Regierung Merz/Klingbeil aus. Einer Regierung, die gerne erklärt, dass sie sich anstelle eines AfD-Verbots lieber mit ihr “politisch auseinandersetzen” möchte. Indem sie deren Politik adaptiert und in voreiligem Gehorsam umsetzt? Dobrindt und letztlich auch der Kanzler haben ihren Amtseid auf das Grundgesetz jetzt schon gebrochen. Dabei ist er in der Vergangenheit für rassistische Gesetzgebungsvorhaben mehr als bekannt. Es war Dobrindt, der als Verkehrminister die rassistisch motivierte “Ausländermaut” erfand, dreistellige Millionensummen für ihre Umsetzung in den Sand setzte und letztlich erst vom Europäischen Gerichtshof gestoppt wurde. Da waren etwa 900 Steuermillionen schon weg, vergeudet. In anderen Parteien bedeutet eine solche Karriere das Ende derselben – in der CSU scheint es damit erst richtig loszugehen.
Absurde Begründung
Dobrindt zeigte sich gestern nicht nur uneinsichtig, er versuchte das Urteil auch damit abzutun, dass es “Einzelfälle” betreffe und erwiderte auf die Begründung des Gerichts, das moniert hatte, der “Notstand” auf den sich die Bundesregierung bei ihrer Anweisung an die Polizei berufen habe, sei nicht hinreichend begründet worden. Dies, so Dobrindt werde man beim nächsten Klagefall nachreichen und besser machen. Wie er das angesichts drastisch gesunkener Flüchtlingszahlen mangels angeblichem “Notstand” plausibel machen möchte, kann mit Spannung erwartet werden. Vielleicht bedient er sich in Trump’scher Tradition einfach “alternativer Fakten”.
Ignoranz statt Humanität
Fakt ist auf jeden Fall, dass sich an den Ursachen von Flucht und Migration nichts geändert hat – im Gegenteil: Nach Zahlen des UNHCR waren 2024 122,6 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht. 2018 waren es noch 68,5 Mio., 2020 79,5 Mio. 2022 89,3 Mio. und 2023 117,3 Mio. Die Ursachen liegen auf der Hand: Neben dem Krieg in der Ukraine, im Kongo, im Gazastreifen, in Myanmar sind es Armut, Ausbeutung, Diktaturen und religiöser Wahn, vor allem aber Klimawandel und Naturkatastrophen, die Fluchtursachen nicht mindern, sondern drastisch steigen lassen. Wenn es einen wirklichen Notstand gibt, dann sicher nicht bei uns, im reichsten Land der Europäischen Union.
Unter ähnlicher Überschrift m. weiteren Verweisen: Artikel von Karl W. Koch (Unabhängige Grüne Linke) vom gleichen Tag
Nicht nur wie Trump, auch wie Meloni mit ihren Albanien-Deportationen: Gerichtsentscheidungen? “Der Staat bin ich!”