Was war da nochmal? Ohne den Bundespräsidenten, der zum morgigen “Tag der Demokratiegeschichte” einen Beitrag im Rhein-Sieg-Anzeiger (Kölner Stadtanzeiger) geschrieben hat, wüssten es noch weniger Menschen – im “Bonner Generalanzeiger” findet man den Gastbeitrag übrigens nicht. Das ist traurig und bezeichnend für die überwiegend rechte und reaktionäre Konnotation deutscher Geschichte. Dass an diesem Tag das erste demokratische Revolution in Berlin zu Barrikadenkämpfen und Schüssen des Militärs auf die Demokraten führte und ihren vorläufigen Höhepunkt fand, ist heute zumeist vergessen.
Es ist kein Wissen, das – wie in Frankreich die Revolution von 1789 – an allen Schulen präsent ist. Dabei war die Revolution 1848/49 der Ausgangspunkt der Forderungen, die 1919 in die Weimarer Verfassung und 1949 vom Parlamentarischen Rat ins Grundgesetz geschrieben wurden. Es gibt immer noch keine Geschichtsschreibung, die das Wissen um den langen Kampf um Grund- und Freiheitsrechte in Europa und insbesondere in Deutschland positiv besetzt und ins Bewußtsein der Öffentlichkeit bringt. Dieser Kampf war immer ein internationaler Kampf, denn gleichzeitig begehrten die Demokraten und Liberalen 1789, 1832 und 1848 immer wieder gegen die Obrigkeit und die Fürsten auf. Stattdessen überlässt es die demokratische Öffentlichkeit regelmäßig rechtsreaktionären Geschichtsklitterern, mit Zerrbildern wie der Verniedlichung des Nationalsozialismus als “Fliegenschiß” der angeblich glorreichen, vor allem autoritären und feudalen deutschen Geschichte, das Bewusstsein besonders von jungen Menschen zu beeinflussen.
Demokratische, Grundrechtliche Tradition: Fehlanzeige
Wer weiss schon, dass es bereits 1789 für einige Jahre die “Mainzer Republik” gab, in der Grundrechte galten und Demokratie herrschte? Noch immer herrscht in vielen Geschichtsbüchern, aber auch im allgemeinen Bewusstsein, ein Bild vom Hambacher Treffen europäischer Bürger und Demokraten 1832 vor, das durch reaktionäre Interpretation durch Studentenverbindungen geprägt wurde. Wer dagegen die hervorragende Ausstellung zur Geschichte der Freiheitsbewegungen auf Burg Hambach besucht, dem wird vermittelt, dass sich damals bereits die späteren Revolutionäre von 1848 aus Süddeutschland und vielen anderen Ländern, aus Frankreich und den Niederlanden trafen, um ihre Vorstellungen von Demokratie in ganz Europa auszutauschen.
Quellen gibt es genügend – sie werden nur nicht genutzt
Dabei haben in den vergangenen Jahren Autoren wie Jörg Bong oder Christopher Clark wichtige Beiträge zur Revolution von 1848/49 in Europa geleistet. 1978 waren es die Jungdemokraten, die Jugendorganisation, die mit der damals noch linksliberalen FDP zusammenarbeitete, die mit Schriften, Köpfen und Musik zu 1848 an die fortschrittliche und soziale Tradition des Liberalismus und der Radikalen Demokraten von den Aufständen und Volksversammlungen in Südbaden bis zur Paulskirche und ihrer Verfassung erinnerten. So forderte die
Offenburger Volksversammlung am 12.9. 1847:
“1. Garantie der Grund- und Menschenrechte – Aufhebung aller diese Rechte einschränkenden Verordnungen und Gesetze wie z.B. die Karlsbader Beschlüsse von 1819.”
“2. Absolute Pressefreiheit ohne jede Zensur.”
“3. Gewissens- und Lehrfreiheit, Gleichheit aller Religionen und Bekenntnisse.”
“4. Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.”
“5. …persönliche Freiheit, …Vereinigungsfreiheit … Versammlungsfreiheit…Freizügigkeit…”
“6. Vertretung des Volkes beim deutschen Bund”
7. Wehrdienst des Volkes statt stehender Heere der Fürsten
“8. Gerechte Besteuerung mit progressiver Einkommensteuer”
“9. Schulausbildung für alle”
“10. Wir verlangen Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital. Die Gesellschaft ist schuldig, die Arbeit zu heben und zu schützen.”
“11. Einsetzung von Geschworenengerichten. Der Bürger werde vom Bürger gerichtet.”
“12. Wir verlangen eine volkstümliche Staatsverwaltung … An die Stelle der Vielregierung der Beamten trete die Selbstregierung des Volkes.”
“13. Wir verlangen die Abschaffung aller Vorrechte. Jedem sei die Achtung freier Mitbürger einziger Vorzug und Lohn.”
Die Geschichte des Kampfes um demokratische Rechte ist aktueller den je. Vor allem zeigt sie, dass Grund- und Freiheitsrechte nicht durch ihr Niederschreiben in der Verfassung gewährleistet sind, sondern immer wieder gelebt, erkämpft und verteidigt werden müssen. Und sie müssen an der Realität der Gegenwart gespiegelt und gemessen werden.
Verfassungsanspruch und -Realität
So ist etwa heute die Forderung nach gleichwertiger Bildung materiell und tatsächlich nicht gewährleistet. Unsere Schulen und Hochschulen sind infrastrukturell marode und pädagogisch unterversorgt. Sie sind den Anforderungen einer modernen, auf Einwanderung angewiesenen Gesellschaft insbesondere im Bereich der Sprach-, Demokratie- und Medienkompetenzvermittlung völlig unzureichend gewachsen, bis zum Versagen. Angesichts der Publikumsbeschimpfungen unserer angeblich faulen Gesellschaft von Wirtschaftslobbyistin und Staatssekretärin Connemann “Lifestyle-Teilzeit” bis zum Kanzler “Mit Vier-Tage Woche und Live Balance bringen wir Deutschland nicht wieder nach vorn” erscheinen die Forderungen 10 bis 13 von 1847 heute geradezu revolutionär. Dabei sind sie heute durch Artikel 14 Grundgesetz (“Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”) und Artikel 15 GG (Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft) aktuelles und ummittelbar geltendes Verfassungsrecht. Sie werden vom Gesetzgeber nur nicht angewendet. Obwohl sie durchaus geeignet wären, den Mißständen durch die Bau- und Mietenpolitik von Immobilienkonzernen und Haus- und Grundbesitzern wie Vonovia und anderen einen Riegel vorzuschieben.
Unkulturminister Weimer
Ein jüngstes Beispiel, wie auch heute wieder Freiheitsrechte durch reaktionäre Politiker eingeschränkt werden, ist das Vorgehen des sich selbst als konservativer Kulturkämpfer verstehenden Kulturstaatsministers Weimer, der angeblich “linke” Buchläden mithilfe einer mißbräuchlichen Nutzung von Geheimdienstinformationen von der Förderung seines Buchhandelspreises ausgeschlossen hat. Dies, und sein Versuch, die Biennale-Chefin Tricia Tuttle aus dem Amt zu drängen, erinnert an die Spitzeltätigkeit der Gesinnungspolizei und Zensur der deutschen und österreichischen Fürsten zu Zeiten des Vormärz 1848 und danach.
Meinungsmanipulation und Pressefreiheit in Gefahr
Die Freiheit der Presse und die Meinungsfreiheit sind wie nie in der jüngeren Geschichte inzwischen bedroht. Und zwar ganz anders, als Demokratiefeinde von J.D. Vance bis zur AfD dies behaupten. Ursache des Zeitungssterbens und des immer schlechter werdenden Journalismus – auch in den öffentlich-rechtlichen Medien – ist die illegale Nutzung personenbezogener im Internet gewonnener Daten durch die Tech-Oligarchen, vornehmlich aus den USA und China. Ihr Geschäftsmodell “personalisierter Werbung” und ihrer Algorithmnen entzieht der privatwirtschaftlichen Presse weltweit Werbemittel in Billionenhöhe und manipuliert das demokratische Bewusstsein durch die Verbreitung rechtsextremer, menschenverachtender und demokratiefeindlicher Propaganda.
Datenschutz durchzusetzen ist ein Kampf um Freiheitsrechte
Das scheinbar “kostenlose” Angebot begann damit, dass Facebook seine Nutzer zwang, ihre Adressbücher hochzuladen und Google das Suchverhalten seiner Nutzer:innen in allen Details registrierte, analysierte und ausforschte. Es endet noch lange nicht mit der immer differenzierteren Ausspähung aller Nutzer:innen von diesen Plattformen, die von der politischen Einstellung über Hobbys und Konsumverhalten bis zu sexuellen Vorlieben und Orientierungen alles wissen. Ein einschlägiges Verbot personalisierter Werbung auf Plattformen im Internet mit empfindlichen Strafen hat bisher keine Regierung weltweit gewagt. Manipulation und die Bevorzugung demokratiefeindlicher Inhalte sind die Folge. Statt regulierend einzugreifen und den Konzernen ihre Grenzen aufzuzeigen und vor allem durchzusetzen, ruft man nun ziemlich hilflos zum Social-Media-Verbot für Jugendliche – ein demokratisches Armutszeugnis. Dann die derzeitige Bundesregierung stattdessen mit dem “Omnibus-Gesetz” auf EU-Ebene den Schutz gegen Tech-Oligarchen verwässert und den Datenschutz als “Bürokratie” verunglimpft, ist ein Verrat an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und am Grundgesetz.

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