Koalitionsverhandlungen in Berlin: Rot-Rot-Grün muss KI-Kameras stoppen
Wie geht es weiter mit den KI-Kameras in Berlin? Das haben Verhandler*innen von Linken, Grünen und SPD nun zu klären. Wenn ihnen die Stadt wichtig ist, gibt es nur eine Option: den kompletten Rückbau der „intelligenten“ Videoüberwachung. Ein Kommentar.
Berlin hat einen Ruf als Stadt der Freaks und Paradiesvögel. Hier kann jedes sein, wie es möchte, lautet das Motto. Das ändert sich jetzt. Seit dem 6. Oktober läuft am Kottbusser Tor Kamera-Überwachung mit einer als KI bezeichneten Software, die automatisiert das Verhalten der Abgebildeten bewertet.
Menschen, die sich in dieser überwachten Öffentlichkeit so bewegen, wie sie wollen, laufen Gefahr, von dem System als verdächtig markiert zu werden. So können sie ins Visier der Polizei geraten, die womöglich aktiv wird, wenn die Software Alarm schlägt. Das führt zu Konformitätsdruck, das gefährdet die Vielfalt des Ausdrucks – und damit am Ende auch die freie und offene Gesellschaft.
Die im September abgewählte schwarz-rote Landesregierung plante einen massiven Ausbau der Technologie, schon dieses Jahr soll sie an zahlreichen weiteren Orten in Berlin installiert werden. Aber Schwarz-Rot wurde abgewählt. Rot-Rot-Grün (R2G) muss nun das Projekt komplett über Bord werfen, die Ausbaupläne canceln und die bestehenden Kameras wieder einpacken lassen.
Der Ruf als liberales Refugium
Der Verlust wären etwa vier Millionen Euro, die für Kameras und Software an das Unternehmen Adesso gehen sollen. Der Gewinn hingegen wäre um ein Vielfaches größer. Berlin könnte sich als eine Metropole hervortun, die zu KI-basierter Überwachung in der Öffentlichkeit bewusst Nein sagt. Es könnte seinen Ruf als liberales Refugium stärken. Das könnte auch wirtschaftlich interessant sein: Mindestens für den Tourismusboom der Nullerjahre war dieser Ruf elementar.
Es geht hier auch um ein „Wehret den Anfängen“. Denn der nicht nur bundesweite, sondern globale Trend zeigt immer deutlicher in Richtung Kontrolle. Öffentliche Überwachung wird mit zahlreichen Technologien automatisiert. Reihenweise führen Regierungen neue Befugnisse ein. Zurückgedreht werden die so gut wie nie.
Ist eine Überwachungs-Technologie erst einmal im Einsatz, wird ihr Einsatz oftmals entgrenzt. Das zeigen zahlreiche Beispiele der Vergangenheit, etwa Staatstrojaner. Deshalb ist auch davon auszugehen, dass die angeblich „intelligente“ Videoüberwachung immer weiter ausgebaut wird. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland bereits beschlossen, KI-Kameras und Live-Gesichtserkennung zu kombinieren. Das System checkt dann, ob alle artig sind und kann sie identifizieren, wenn nicht.
Die Chance, KI-Kameras zu stoppen, ist jetzt
Die beste Chance, eine solche Zukunft in Berlin zu verhindern, ist jetzt. Nach dem 31. Oktober können, sollte die linke Basis dem zustimmen, die Koalitionsverhandlungen beginnen. Dann könnte die neue Koalition das Überwachungsprojekt hinwegfegen und stattdessen an einem Berlin arbeiten, das nicht grundsätzlich jedem Menschen misstraut, der sich auf der Straße bewegt. Dann könnte R2G das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum aufhalten.
Scheitern könnte das an der SPD. Die hat die KI-Kameras immerhin mit eingeführt. Linke und Grüne hingegen haben sich in der Vergangenheit deutlich gegen solche Verhaltensscanner positioniert. Sie klagen aktuell auch gegen die dazu gehörige Polizeigesetzänderung, die darüber hinaus weitere KI-Überwachungswerkzeue erlaubt – etwa die Suche nach biometrischen Daten im Internet und die Datenanalyse nach Palantir-Art.
Jetzt gilt es für Grüne und Linke, stark zu sein und sich durchzusetzen. Die KI-Kameras wurden in den Sondierungsgesprächen noch nicht konkret diskutiert, heißt es von Verhandler*innen. Dabei gehören sie und die andere Überwachungswerkzeuge dringend auf den Verhandlungstisch.
KI verhindert keine Straftaten
Kriminalistisch überzeugend sind Verhaltensscanner sowieso nicht. Straftaten lassen sich damit eher nicht verhindern – dafür braucht die Polizei zu lange zum Ort des Geschehens. Bei Affekt-Gewalttäter*innen oder Terrorist*innen greift auch die Abschreckungswirkung nicht. Und eine Strafverfolgung mittels Videobildern wird nur eingeschränkt möglich sein, weil rationale Straftäter*innen, zum Beispiel für Diebstähle oder Drogenhandel einfach in die Nebenstraßen gehen.
Die Linke schrieb in ihrem Wahlprogramm über die Kameras: „Straftaten werden damit nicht verhindert, sondern allenfalls verdrängt.“ Deshalb will sie die Ausgaben für Überwachungskameras reduzieren und lieber in soziale Angebote investieren. An anderer Stelle heißt es, die Partei wolle die sogenannten kriminalitätsbelasteten Orteabschaffen. Das würde der Videoüberwachung am Kotti die Rechtsgrundlage entziehen. Niklas Schrader, der innenpolitische Sprecher der Linken hat gegenüber netzpolitik.org bereits erklärt, dass seine Partei versuchen wird, die Videoüberwachung und große Teile der letzten Polizeigesetz-Novelle, in den Verhandlungen zu kippen.
Gleichzeitig hat die Linke noch einen anderen dringenden Wunsch: Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. In einem Sondierungspapier haben sich die potenziellen Koalitionäre bereits dazu bekannt. Womöglich muss die Linke dafür aber an anderer Stelle Federn lassen – etwa bei Videoüberwachung und Verhaltensscannern.
Evaluation 2028 geplant
Deshalb müssen sich auch die Grünen in den Verhandlungen für das Thema stark machen. Die zeigen sich in ihrem Wahlprogramm ebenfalls kritisch. „Statt flächendeckender Videoüberwachung im öffentlichen Raum wollen wir diese nur dort zielgerichtet ausbauen, wo sie tatsächlich helfen kann, unsere kritischen Infrastrukturen zu schützen“, heißt es dort. Auf Anfrage von netzpolitik.org wollte sich Grünen-Spitzenkandiat Werner Graf nicht dazu äußern, ob sich die Grünen bei den Verhandlungen für ein Ende der Verhaltensscanner einsetzen werden.
In einem Sondierungspapier haben die potenziellen Koalitionäre zumindest darauf geeinigt, die Videoüberwachung im Jahr 2028 evaluieren zu wollen. Wie weit diese dann verbreitet ist, werden sie in den nächsten Wochen entscheiden. Es ist ja schon sowieso nur noch ein Teil des öffentlichen Raums, den die künftigen Koalitionäre verteidigen könnten. Längst breiten sich Kameras mit und ohne KI im Berliner Alltag aus, etwa im öffentlichen Nahverkehr. Und mit dem neuen Bundespolizeigesetz, das der Bundestag im September verabschiedet hat, darf die Bundespolizei künftig an allen Bahnhöfen auch Verhaltensanalyse und Gesichtserkennung hinter die Kameras schalten.
Umso wichtiger ist es, dass R2G Grenzen zieht. Insbesondere den Linken und Grüne stünde es schlecht zu Gesicht, als diejenigen in die Stadtgeschichte einzugehen, unter denen die KI-gestützte Videoüberwachung von Straßen und Plätzen ausgerollt und scharfgestellt wurde.
Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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