Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor
Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.
Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.
Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.
In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.
Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.
Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?
Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.
Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.
Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:
Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.
Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).
In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.
Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.
Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.
Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.
Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.
Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.
Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.
Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?
Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“
Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.
An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.
Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.
Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.
Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.
Was war der Arbeitsauftrag?
Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.
Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.
Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?
Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.
Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.
Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.
Was passiert auf Ebene der EU?
Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.
Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.
Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.
Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.
Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.
Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.
Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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