Großes vor hat die Bundesnetzagentur. Sie will die Funklöcher stopfen also dafür sorgen, dass man sogar in der Eifel oder im Weserbergland mobil telefonieren und vielleicht möglicherweise auch noch ins Internet gehen kann, um da tolle Sachen runter zu laden.
Unter dem Aktenzeichen BK1-17/001 (muß ja, ist schließlich eine Behörde) heißt es :
„Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) fördern. Dafür müssen Frequenzen frühzeitig und bedarfsgerecht vergeben werden, damit Deutschland bei diesem Technologiesprung voranschreitet.“
Also volle Kanne digital vorankommen – oder zumindest schreiten.
Aber nicht so richtig „Seit an Seit“ sondern mehr nebeneinander. Denn die drei Großen Telekom, Telefonica und Vodafone dürften sich den Kuchen aufteilen und jeder in seinem abgesteckten Bereich für die Online-Vollversorgung sorgen. Aber dann sollen die Kunden auch im Zug und auf der Fernstraße über eine gute Empfangsqualität Sorge tragen.
Also so ganz schnell wird das alles nicht gehen und die Bundesnetzagentur ist auch darum besorgt, dass die Anbieter noch genügend Geld verdienen können, deshalb steht in dem Beschluss auch dieser Satz:
„Versorgungsauflagen müssen als staatliche Auflage dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen, dürfen also privatwirtschaftlich verfasste Unternehmen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht unzumutbar belasten.“
Unzumutbar wäre es nach dieser Definition, von den drei Großen zu verlangen, dass sie alle drei überall für ein gute Versorgung sorgen. Nein, das ist nicht vorgesehen stattdessen sehen die Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege (Bundes-, Landes- und Staatsstraßen sowie Wasser- und Schienenwege) vor, „dass die Versorgung anderer Mobilfunknetzbetreiber angerechnet wird. Die Anrechnung einer Versorgung durch andere Mobilfunknetz-betreiber sowie die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten ermöglichen es, dass nicht jeder Netzbetreiber sämtliche Auflagen allein durch den physischen Ausbau seines eigenen Netzes vollständig umsetzen muss.“
Was das bedeutet, bringt Anke Domscheit-Berg, MdB und Fachfrau für sowas bei den Linken im Bundestag dermaßen auf den Punkt, dass der Autor dieser Zeilen zumindest glaubt, es verstanden zu haben.
Sie schreibt: „Funklöcher und Verbindungsabbrüche im Auto und auf der Schiene sollen ab Ende 2024 auch in Deutschland ein Ende haben. Zumindest für die Menschen, die sich drei verschiedene Verträge leisten können, denn die Bundesnetzagentur hat eine schwerwiegende Fehlentscheidung getroffen: Mobilfunkfirmen können sich ihre Pflicht zum Ausbau der Netze auf den Verkehrswegen gegenseitig anrechnen, müssen aber andererseits keinen Zugang für Kunden anderer Netze gewähren. Wer mit Telekom-Handy im Funkloch steht, den tröstet nicht, dass es an der gleichen Stelle ein Vodafone-Netz gibt. Wo die Bundesnetzagentur versagt, muss das Parlament handeln und nationales Roaming gesetzlich verankern.“
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