Edit Policy: Die Europäische Kommission arbeitet momentan an einer Grundüberholung der Regeln für Internetplattformen. Das neue Gesetz wird das Internet verändern.
Dieses neue EU-Gesetz wird das Internet verändern: Unter dem Namen Digital Services Act arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Grundüberholung der Regeln für Internetplattformen. Während in der letzten Legislaturperiode vor allem auf Druck der Unterhaltungsindustrie die begrenzte Haftung von Onlineplattformen für illegale Inhalte ihrer Nutzer*innen unter Beschuss stand, ist die Debatte inzwischen einen Schritt weiter.
Die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrete Vestager, sagte dazu kürzlich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, an der Haftungsbegrenzung für Plattformen wolle man festhalten. Beim Digital Services Act gehe es stattdessen um einheitliche Regeln für das nachträgliche Entfernen illegaler Inhalte, höhere Transparenz und ein verbessertes Beschwerdemanagement.
Geschäftsmodell personalisierte Werbung
Im Europaparlament, das über den kommenden Gesetzesvorschlag zum Digital Services Act entscheiden wird, scheint ebenfalls ein Umdenken stattzufinden. Anstatt mit verpflichtenden Uploadfiltern die Meinungsfreiheit im Netz einzuschränken, wollen viele Abgeordnete lieber den Kern der Probleme mit einigen der größten Plattformen angehen – das Geschäftsmodell der personalisierten Werbung. Das verraten kürzlich vorgelegte Berichtsentwürfe der drei zuständigen Ausschüsse.
Keiner der drei Berichtsentwürfe des Rechtsausschusses, des Binnenmarktausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten will weiter am Prinzip der begrenzten Providerhaftung rütteln, die im Bereich des Urheberrechts durch den kontroversen Artikel 17 ins Wanken geraten ist und im Rahmen der noch nicht fertig ausverhandelten Terrorverordnung ebenfalls zur Disposition steht.
Kaum Fans von Uploadfiltern im Parlament
Im Rechtsausschuss hat kürzlich der zuständige Berichterstatter Tiemo Wölken (SPD) seine Vorschläge vorgestellt. Während der Sitzung, an der die Abgeordneten wegen COVID-19 per Livestream aus ihren Wohnzimmern teilgenommen haben, prangte hinter Wölkens Schulter ein Schild mit der subtilen politischen Botschaft “No Upload Filters”. Sein Kollege Patrick Breyer (Piratenpartei), der in den Verhandlungen die Fraktion der Grünen vertritt, machte es in der Debatte noch deutlicher: “Letztes Jahr sind hunderttausend Menschen gegen Internetzensur auf die Straße gegangen. Sie schauen genau was wir tun. Lasst sie uns nicht enttäuschen”, bekräftigte er seine Forderung nach einem Verbot gesetzlich verordneter Uploadfilter.
Die konservative Europäische Volkspartei, die in der letzten Legislaturperiode für Uploadfilter in der Urheberrechtsreform eintrat, warnt lediglich davor, diese Debatte wieder aufzuschnüren. Hier zeigt sich die Sorge der Konservativen, dass das neu gewählte Europaparlament heute womöglich anders über die unpopuläre Urheberrechtsreform entscheiden würde, die kurz vor der letzten Europawahl mit denkbar knapper Mehrheit verabschiedet wurde. Der Appetit auf eine erneute Auseinandersetzung mit der erstarkten Netzgemeinde scheint begrenzt zu sein.
Werberegulierung statt Providerhaftung
Der inhaltliche Schwerpunkt der im Rechtsausschuss diskutierten Vorschläge liegt nicht auf der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz, sondern auf den Mechanismen, die darüber entscheiden, welche Inhalte auf Facebook oder YouTube eine große Reichweite erzielen. Es scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass die algorithmische Priorisierung von Inhalten auf den marktmächtigsten Plattformen einen weitaus größeren Einfluss auf Radikalisierung oder die Verbreitung von Verschwörungsmythen hat, als die bloße Möglichkeit, Inhalte ohne eine Vorzensur hochzuladen.
Berichterstatter Wölken schlägt deshalb vor, dass die Algorithmen, die über die Anzeige von Inhalten auf Plattformen entscheiden, öffentlicher Kontrolle zugänglich sein sollen. Insbesondere die Optimierung der Anzeige auf Basis des Trackings persönlicher Daten, um die Aufmerksamkeit für gezielte Werbung zu erhöhen, benennt der Bericht als Problem, das auch zur Sichtbarkeit besonders kontroverser Inhalte beiträgt, die viele Reaktionen provozieren. Eine Studie der polnischen Grundrechteorganisation Panoptykon hatte erst kürzlich gezeigt, wie Facebook politischen Parteien die gezielte Werbung auf Basis sensibler Kategorien wie “erwachsene Kinder von Alkoholiker*innen” erlaubte, ohne diese Kategorien öffentlich zu machen.
Der personalisierten Werbung soll nach dem Berichtentwurf des Rechtsausschusses mit schärferen Regeln über die bestehenden Datenschutzgesetze hinaus Einhalt geboten werden. Plattformen sollen alle Werbebotschaften in einer öffentlichen Datenbank registrieren, um deren Erforschung und Kontrolle zu erleichtern. Nutzer*innen sollen selbst einstellen können, ob die Anzeige von Inhalten auf sozialen Netzwerken überhaupt für sie kuratiert wird, oder ob die Inhalte stattdessen in chronologischer Reihenfolge angezeigt werden. Der Berichtsentwurf im Binnenmarktausschuss des maltesischen Sozialdemokraten Alex Agius Saliba, der sich ansonsten vornehmlich mit dem Verbraucher*innenschutz auf Online-Marktplätzen beschäftigt, hat eine ähnliche Stoßrichtung: Transparenz allein reiche nicht aus, um die personalisierte Werbung einzudämmen.
Marktmacht der größten Plattformen durchbrechen
Sowohl im Rechtsausschuss als auch im Binnenmarktausschuss bringen die Sozialdemokraten Vorschläge vor, wonach die größten, marktmächtigsten sozialen Netzwerke zur Einrichtung offener Programmierschnittstellen verpflichtet werden sollen, um den Nutzer*innen von kleineren Plattformen der Konkurrenz Interkonnektivität zu ermöglichen und somit die Netzwerkeffekte einzudämmen, die immer mehr Menschen zu den Diensten einiger weniger Anbieter treiben. Dieser Vorschlag der Interkonnektivität erhält auch Zuspruch von Grünen und Christdemokraten, er könnte im Parlament also durchaus mehrheitsfähig sein.
Ob die Europäische Kommission diesen Vorschlag in ihrem Entwurf für den Digital Services Act aufgreifen wird, hängt aber auch maßgeblich von der technischen Umsetzbarkeit ab, da die Interkonnektivität sehr voraussetzungsreich ist. Einerseits müsste Interkonnektivität auf öffentlich zugängliche Inhalte sozialer Netzwerke beschränkt sein, um nicht die Verschlüsselung von privaten Nachrichten zu erschweren. Andererseits müssen die Funktionen verschiedener sozialer Netzwerke hinreichend vergleichbar sein, um tatsächlich Interkonnektivität zwischen verschiedenen Diensten herzustellen.
Auch wenn das nicht der Fall ist, würden offene Schnittstellen aber zumindest die Kontrolle der Nutzer*innen über angezeigte Inhalte erhöhen, indem etwa Drittanbieter Alternativen zur Anzeige und Priorisierung der Inhalte durch Facebook entwickeln könnten, die sich vielleicht stärker nach den Interessen der Nutzerinnen richtet, statt nach denen der Werbetreibenden. Kleinere Anbieter dürfen allerdings nicht zur Verwendung bestimmter Interkonnektivitätsstandards verpflichtet werden, um die Innovation nicht auszubremsen.
Ein positives Zeichen ist, dass in der Aussprache im Rechtsausschuss den Themen Werberegulierung und Interkonnektivität deutlich mehr Raum gegeben wurde als der alten Debatte um die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Internetprovider, das sich in den letzten zwanzig Jahren als wertvoller Garant der Meinungsfreiheit im Netz erwiesen hat. Die Europäische Kommission hat sich in der Aussprache positiv zu den Vorschlägen des Rechtsausschusses geäußert und angekündigt, in der kommenden Konsultation zum Digital Services Act ganz ähnliche Vorschläge zur Werberegulierung zu prüfen.
Ein europäisches Verfahren für Notice-and-Takedown
Handlungsbedarf sehen alle drei Ausschüsse des Europaparlaments in Bezug auf die Providerhaftung nur dahingehend, dass es keine einheitlichen Regelungen für die Entfernung als illegal gemeldeter Inhalte gibt. Im Vordergrund stehen dabei Sorgen über die regelmäßige Sperrung legaler Inhalte, etwa auf Basis falscher Benachrichtigungen.
Eine Recherche des Wall Street Journal hat kürzlich aufgedeckt, wie gefälschte Benachrichtigungen auf Basis des amerikanischen Urheberrechts in zehntausenden Fällen zur Unterdrückung von Ergebnissen in der Google-Suche verwandt wurden. Die Vorgehensweise ist denkbar einfach: Auf “Reputationsmanagement” spezialisierte Firmen kopieren unliebsame Presseartikel auf Blogs, rückdatieren die Blogbeiträge vor das ursprüngliche Erscheinungsdatum des Artikels und schicken dann eine Benachrichtigung an Google, um das Original als angebliche Urheberrechtsverletzung aus der Google-Suche zu entfernen. Google befolgte diese Anweisungen offenbar ohne eine eigenständige Prüfung. Auf diese Weise wurden Artikel über Korruption, Straftaten oder andere wichtige Informationen praktisch unauffindbar, ohne dass die Zeitungen, in denen die Artikel erschienen waren, etwas davon mitbekamen.
Gegen diese Art von Missbrauch will das Europaparlament durch einheitliche Regeln zum Notice-and-Takedown vorgehen. Die Berichtsentwürfe aller drei beteiligten Ausschüsse machen detaillierte Vorschläge für verbesserte Transparenz und Schutz vor Betrug beim Notice-and-Takedown, die von Sanktionen für missbräuchliche Benachrichtigungen bis hin zu einer verpflichtenden öffentlichen Datenbank nach dem Vorbild der amerikanischen Lumen-Datenbank reichen. Ohne die Transparenz, die einige Plattformen freiwillig durch die Veröffentlichung von Benachrichtigungen in der Lumen-Datenbank herstellen, wäre eine Recherche wie die des Wall Street Journal nicht möglich gewesen, infolgedessen Google über 50.000 fälschlich gesperrte Links wieder in die Suchergebnisse aufgenommen hat.
Recht auf Anonymität im Netz
Auch der Berichterstatter im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, der belgische Abgeordnete Kris Peeters von der Europäischen Volkspartei, sieht eine große Gefahr des Overblocking und damit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz, wenn das Notice-and-Takedown-Verfahren intransparent und automatisiert abläuft. Das Hauptproblem mit illegalen Inhalten im Netz sei derzeit nicht deren zügige Löschung, sondern die mangelhafte Strafverfolgung, heißt es in dem Berichtsentwurf.
In einem zentralen Punkt widerspricht Peeters auch seinem Fraktionskollegen Axel Voss, der im Rechtsausschuss die anonyme Verwendung von Onlineplattformen verbieten will – und sich damit erneut zum Sprachrohr von Lobbyinteressen der Unterhaltungsindustrie macht. Peeters kritisiert in seinem Berichtsentwurf, dass Facebook mit seiner Klarnamenpflicht die Strafverfolgung auf der Plattform mithilfe anonymer Accounts behindere. Auch die Sozialdemokraten finden hier klare Worte: Zwar sei eine Identitätsprüfung von Firmen, die auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen, für den Verbraucherschutz zwingend notwendig, dabei dürfe aber auf keinen Fall das Recht auf anonyme Nutzung von Plattformen durch Individuen angetastet werden. Patrick Breyer von den Piraten weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die anonyme Nutzung von Plattformen den besten Schutz vor Identitätsdiebstahl darstelle.
Mehrheitsfähig scheinen die Pläne des CDU-Manns Voss für ein verpflichtendes europäisches Identitätsmanagement also glücklicherweise nicht. Zwar ist es noch zu früh für eine Entwarnung, aber insgesamt erwecken die Debatten um den Digital Services Act den Eindruck, dass Europäische Kommission und Europaparlament aus der Debatte um die Urheberrechtsreform gelernt haben und dem Schutz der Grundrechte im Netz eine höhere Bedeutung beimessen. Das nächste Jahr wird entscheidend sein für die Frage, ob sie diesen grundrechtsfreundlicheren Kurs beibehalten.
Die Texte der Kolumne “Edit Policy” stehen unter der Lizenz CC BY 4.0, hier übernommen von heise-online.
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