Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Aber wenn sie immer häufiger von Gerichten kommen, stimmt was mit den anderen Staatsgewalten nicht. Der Europäische Gerichtshof hat zur “Vorratsdatenspeicherung” gesprochen. Der DLF macht es sich einfach, und verweist auf ein bereits gestern gesendetes Feature von Peggy Fiebig. Ich empfehle die aktelle Berichterstattung der Kolleginnen von netzpolitik.org.: Anna Biselli berichtet, Constanze Kurz kommentiert.
Aus diesen angenehm kompakten Texten wird deutlich: das Urteil ist keine Sensation. Und gerade deswegen eine juristische und politische Blamage für die alten deutschen Staatsparteien CDU/CSU und SPD. Und mit Einsicht von ihrer Seite ist nicht zu rechnen – im Gegenteil: sie zeigen sichtbare Probleme, noch geordnete Gespräche zu führen. Das sät Zweifel nicht nur an ihrer Regierungs-, sondern noch mehr an ihrer Gesetzgebungsfähigkeit.
Wenn wir Wähler*innen das mehrheitlich bereit sind hinzunehmen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn die die Gesetze nicht mehr selber schreiben, sondern schreiben lassen: bei Konzernen, privaten Beraterfirmen u.a. Lobbyist*inn*en.
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