Die Bundesregierung sei besorgt, ließ das Kanzleramt kürzlich erklären, dass durch den NSA-Untersuchungsausschuß Material, das ihm von der US-Regierung unter Geheimhaltung zur Verfügung gestellt worden sei, in die Öffentlichkeit gelangt wäre. Im Wiederholungsfall würde die Regierung einschreiten – so sinngemäß die Meldung der “Tagesthemen”.
Die Haltung der Kanzlerin in dieser Frage ist schon bemerkenswert. Seit Jahren sieht die Regierungschefin tatenlos zu, wie Bürgerinnen und Bürger von NSA und anderen Spitzeldiensten ausspioniert werden. Sie kommt ihrer Aufgabe, das eigene Volk vor Spionage zu schützen nicht nach und sogar die Tatsache, dass der Handy der Regierungschefin angezapft wurde, hat bisher keine sichtbaren Konsequenzen gehabt. Kritisiert aber das Parlament die Überwachungspraxis, schweigt Merkel. Aufklärung befördert sie nicht, im Gegenteil: Einer Zeugenaussage des Whistleblowers Snowden versucht sie, alle ihr möglichen Steine in den Weg zu legen. Und nun droht sie auch noch dem Parlament mit einem Maulkorb und maßt sich damit eine Rolle an, die ihr nicht zusteht. Die Exekutive steht gerade in diesem Fall eines Untersuchungsausschusses nicht über dem Parlament, sondern hat sich ihm zu beugen.
Angela Merkel duckmäusert vor den USA und ihren Geheimdiensten
Dass dies schlichte Tatsache in einer parlamentarischen Demokratie selbstverständlich ist, scheint bei Frau Merkel noch nicht angekommen zu sein. Ob ihr politisches Duckmäusertum gegenüber den USA und ihren Geheimdiensten einer erlernten Kumpanei unter Regierungseliten entspringt oder eher der bürgerrechtsferne des ehemaligen FDJ-Mitglieds geschuldet, mag dahin gestellt sein. Angela Merkel geht mit dem Parlament um, wie es ihr Helmut Kohl vorgelebt hat: Ohne jede Achtung. Dessen vornehmste Aufgabe ist es, die Politik der Regierung zu kontrollieren und nicht umgekehrt.
Untersuchungsausschuß behindert?
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß hat den verfassungsgemäßen Auftrag, zu prüfen, was die Geheimdienste eines ja immerhin befreundeten (!) Staates hier an Rechtsbrüchen begangen haben oder auch nicht und die Fakten – abgehörte Telefone, ausspionierte Computer ohne konkreten Verdacht – deuten aus massenhaften Verfassungsbruch hin. Angesichts derart vermutlich massiver Grundrechtsverletzungen kann und wird das Parlament als Verfassungsorgan ausschließlich aus eigener Kompetenz entscheiden, was und in welcher Form es die Öffentlichkeit informiert.
Nix zu meckern
Die Kanzlerin hat daran weder etwas zu meckern, zu kommentieren, schon gar nicht zu bestimmen, unterbinden oder zu zensieren. Sie kann sich an das Bundesverfassungsgericht wenden und einen Organstreit anstreben, wenn sie die Rechte der Exekutive durchs Parlament beeinträchtigt sähe- nicht mehr und nicht weniger.
Autoritäres Verfassungsverständnis
Was Merkel tut, oder tun lässt, ist nichts anderes als konstitutionelle Pöbelei an der Grenze zur Einschüchterung eines Verfassungsorgans. Und damit stellt sie klar, welcher Art ihr Verfassungsverständnis ist – ein autoritäres. Dass sie damit ohne kollektiven Aufschrei durchkommt, hat damit zu tun, dass ihr viel zu viele links, grün und SPD-wählende manches nachsehen, weil sie gut finden, dass wir eine Kanzlerin haben. Eine lupenreine Demokratin dazu.
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