Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das rechtsextremistische Magazin “Compact” nicht verboten, sondern das von der damaligen Bundesinnenministerin Faeser ausgesprochene Verbot mit Hinweis auf die Pressefreiheit aufgehoben. Man habe zwar weitreichende Teile des Magazins als gesichert rechtsextremistisch bewertet, aber bei der “Gesamtwürdigung” des Inhalts und der Tatsache, dass es ja allgemein eine demokratische Öffentlichkeit gebe, überwiege die Meinungsfreiheit. Weiterlesen
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