Bettina Gaus hat mit ihrem Beitrag eine Frage, die für die Zukunft der Freiheit und der Demokratie kostitutiv ist, viel zu defensiv und der Schwere des Sachverhalts unangemessen bescheiden behandelt. Die Forderung nach Anonymität im Netz ist und war noch nie eine bürgerrechtliche Forderung. Bürgerrechtliche Forderungen waren und SIND Meinungsfreiheit, Zensurfreiheit, Pressefreiheit, gleicher, sowie informationelle Selbstbestimmung, das bedeutet, dass ich wissen muss und darf, wer wann was warum über mich weiss – das Grundrecht, das sich direkt aus Artikel 1 GG, der Menschenwürde ableitet, das Recht auf Korrektur falscher Daten und das Recht auf Vergessen- aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.
Von einem Recht, andere anonym zu beleidigen oder mit shitstorms zu überziehen, sie zu verleumden oder von Schülern ebensolche zu mobben, war nie die Rede. Weiterlesen
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