Aufgrund der großen Begeisterung, die das Sondervermögen von 100 Milliarden € für Rüstungszwecke entfacht hat, legt die Bundesregierung ein weiteres Sondervermögen auf: 100 Millionen € für den Wohnungsbau. Zwecks Abgrenzung wird dieser Betrag nicht wie der Waffenfonds im Grundgesetz verankert, sondern in der Geschäftsordnung des Bundestages. Weiterlesen
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