Gestern hat im Landtag eine Anhörung zum Polizeigesetz NRW stattgefunden. Dabei waren zwei Dinge bemerkenswert: Die Mehrzahl der liberalen und verfassungskundigen und -treuen Kritiker und Kommentatoren war sich einig, dass die Einführung der “drohenden Gefahr” als neuer Rechtstatbestand der Polizei derart schwammig tiefste Eingriffsbefugnisse in Grundrechte erlaubt, dass diese vor dem Verfassungsgericht niemals Bestand haben werden. Praktisch ohne konkrete Anhaltspunkte oder konkretisierten Verdacht und ohne Gerichtsentscheidung Menschen bis zu vier Wochen wegsperren, mit elektronischen Fußfesseln auszustatten, ist schlichtweg mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das machte der altliberale Jurist und ehemalige Innenminister Burkhard Hirsch klar. Er als Gutachter erklärte, im Falle des unveränderten Beschlusses, gegen dieses Gesetzes vor dem Verfassungsgericht eigenhändig Klage einzureichen. Weiterlesen
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