Schon seit längerem führt das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), allenfalls bedrängt von der Summe der Dritten, die deutsche Einschaltquotentabelle an. Wenn es einen Staatssender gibt, dann ist es dieser. Das Bundesverfassungsgericht musste immer wieder eingreifen, um die grundgesetzlich vorgeschriebene Staatsferne bei der Zusammensetzung seiner Aufsichtsgremien durchzusetzen. Die öffentlich-rechtliche Konkurrenz von der ARD profitiert von und leidet unter dem Föderalismus. Sie setzt sich aus 9 Anstalten zusammen, sogar die Zwergstaaten Bremen und Saarland haben immer noch eigene. Während Bremen früher durch kreative Programminnovationen glänzte, erinnert sei an das Interviewergespann Christian Berg und Michael Geyer oder an die Frühzeit der Talkshow “III nach neun“, können sich die meisten Zuschauergenerationen daran schon nicht mehr erinnern. Das Saarland hatte früher mit Jochen Senf zumindest einen skurril-originellen Tatort-Kommissar (der Gourmet mit dem Rennrad), kennt heute auch keine*r mehr.
Trotz komplizierter Aufsichtsstruktur dürfte also das ZDF die kürzeren anstaltsinternen Entscheidungswege haben. Und während wir es in der alten BRD-Zeit noch als “CDF” bezeichneten, also als Verschmelzung von Kohl-CDU und Fernsehen, haben sich auch diese Unterschiede abgeschliffen. Weiterlesen
Letzte Kommentare