Im Sommer 2023 haben die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben. Es war bereits eine Fortschreibung, die erste Fassung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde 2008, 2012 und 2020 überarbeitet. Inhalt sind Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze.Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird alle zwei Jahre durch unabhängige Gutachter überprüft. Weiterlesen