Natürlich ist Terrorismus kein legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Das gilt selbstverständlich auch für Staatsterrorismus. Wenn ein Staat sich nicht mehr an die eigenen Regeln hält, liegt ein Anfangsverdacht vor, wie es in der Juristensprache heißt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Staatsterrorismus als einen im Auftrag einer fremden Macht – meist durch den Nachrichtendienst – ausgeübten oder gesteuerten Terrorismus. Prominenter möglicher aktueller Fall in Deutschland könnte z. B. die immer noch unaufgeklärte Sprengung der Nord-Stream-Pipeline am 26. September 2022 sein. Weiterlesen
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