Eine gewisse Spannung lag schon über der Diskussionsarena, als sich Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz zum “Triell” der Kanzlerkandidat*innen trafen. Zwei Dinge seien im Interesse erstens der Verfassung und zweitens der Kultur klargestellt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die/der Kanzler*in vom Parlament gewählt wird und dessen Abgeordnet*innen zur Hälfte direkt, zur Hälfte über Landeslisten der Parteien. Es gibt also verfassungsrechtlich gar keine “Kanzlerkandidat*innen und ein solches Spektakel dient der Verengung der politischen Perspektive der Wählerinnen und Wähler. Weiterlesen
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