Artikel fünf Grundgesetz garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Wer an einer Demonstration teilnimmt, tut dies im öffentlichen Raum und sollte dies nach demokratischem Selbstversständnis auch mit seinem Gesicht tun. Es gibt zwar in bestimmten Situationen ein Recht am eigenen Bild, aber das ist bei öffentlichen Ereignissen oder auch für Personen des öffentlichen Labens eingeschränkt. Mit dieser eigentlich recht einfachen verständlichen Rechtslage sah sich offensichtlich die Polizei in Dresden in der vergangenen Woche überfordert. Ein ZDF-Fernsehteam filmte, wie die faschistische PEGIDA, die gemeinsam mit der AfD zu einer “Demomstration” gegen den Besuch der Kanzlerin Merkel aufgerufen hatte, in kleinen pöbelnden Haufen entlang der Fahrtroute der Kanzlerin und ihrer Begleiter*innen ihre Parolen, u.a. “Putin nach Deutschland, Merkel nach Sibirien” zu brüllen. Weiterlesen

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