Beueler-Extradienst

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Schlagwort: Stefan Gelbhaar

Strafanzeige gegen Vorstand der Deutschen Bahn

Wundersame Bahn CLXXXIII

Bekanntlich hat sich der Vorstand der Deutschen Bahn AG anlasslose Boni-Zahlungen genehemigt. Deshalb hat der Autor bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige am 8.1. 2024 wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Wörtlich heißt es in der Anzeige:
“Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG wegen Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern – Medienberichten zufolge, hat die DB AG angekündigt, Boni an die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG zu zahlen, unabhängig davon, ob es im Verantwortungsbereich der Vorstandsmitglieder tatsächlich Erfolge zu verzeichnen gab. Ich bitte zu prüfen, ob mit diesen Zahlungen nicht der Tatbestand der Veruntreuung von Steuergeldern erfüllt ist. Weiterlesen

Wer hängt hier wen ab?

Wundersame Bahn CLXXXII und Bonn

Im Generalanzeiger ist ein Kommentar erschienen, den ich aufgrund der fabulösen Paywall und des Ausfalls meines Paywallbohrers nicht in seiner vollständigen Differenziertheit zur Kenntnis nehmen kann. Der Teaser – nicht zwangsläufig von der Autorin selbst formuliert – lautet so: “Kommentar zur Bahn-Infrastruktur: Bonn als abgehängte Stadt – Bonn · Der Beueler Bahnhof ist schon für den Nahverkehr unzumutbar, aber erst recht für Fernreisende, die eher ein Gepäckstück mehr dabeihaben. Bonn präsentiert sich Bahnreisenden als abgehängte Stadt, findet unsere Autorin.” Das ist zugleich richtig und falsch. Weiterlesen

Wie frei sind Bundestagsabgeordnete?

Was machen eigentlich unsere “Volksvertreter” im Bundestag? Was sie tun sollten, steht im Grundgesetz.

Artikel 38 des Grundgesetzes befasst sich mit den Bundestagsabgeordneten. Dort heißt es:

“(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.” Weiterlesen

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