Edit Policy: Quad9 und DNS-Resolver – Der nichtkommerzielle DNS-Dienst ist im Streit mit Sony Music zunächst unterlegen: Das Landgericht Hamburg bejaht Störerhaftung. Ein Unding.
Der Rechtsstreit zwischen Sony Music und dem DNS-Resolver Quad9 geht in die nächste Runde. Im Juni wurde die Betreiberin eines kostenfreien, privatsphärefreundlichen DNS-Resolvers, die in der Schweiz ansässige Quad9-Stiftung, Ziel einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg. Durch diesen Beschluss wird Quad9 verpflichtet, den Zugang zu einer von Dritten betriebenen Webseite, die ihrerseits auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen auf einer anderen Webseite verlinkt, für die deutschen Nutzer:innen des DNS-Resolvers zu sperren. Die Nachricht löste eine Welle der Solidarität mit dem nichtkommerziellen, rein spendenfinanzierten Dienst aus. Weiterlesen
Letzte Kommentare